Befreien Sonderrechte von den Verkehrsregeln?
Dürfen eine Kehrmaschine und ein Räumfahrzeug/Streufahrzeug auf der Busspur fahren und ein Müllwagen auf der Busspur halten, weil man nur neben der Busspur die Mülltonnen hat? Darf ein Abschleppwagen im Gegenverkehr halten, um abzuschleppen oder sogar verkehrt herum in der Einbahnstraße? Darf ein Müllwagen auf der Sperrfläche stehen oder sogar auf der Zick-Zack-Linie? Wenn wir davon ausgehen, dass alle genannten Fahrzeuge den Warnblinker und die gelben Lichter auf dem Dach eingeschaltet haben.
5 Antworten
Hi, natürlich. Dazu sind die Sonderrechte ja da.
Die Müllabfur und Streufahrzeuge werden sogar extra im Gesetz erwähnt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
Wird der Abschlepper von den Behörden angefordert, dann fällt er natürlich auch darunter. Sonst dürfte er z.B. gar keine Rettungsgasse benutzen.
Das Streufahrzeug muss natürlich auch die Busspur streuen.
Das Müllfahrzeug darf auch auf die Busspur, wenn das notwendig sein sollte.
Den Abschlepper koordiniert die Polizei, falls die vor Ort ist. Ansonsten muss das der Abschlepper so organisieren, dass keine gefährliche Situation entsteht.
Befreien Sonderrechte von den Verkehrsregeln?
Soweit es so festgelegt ist ja
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Für Müllabfuhr, Straßenreinigung etc. ist Abs. 6 relevant:
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
Die Frage
Dürfen eine Kehrmaschine und ein Räumfahrzeug/Streufahrzeug auf der Busspur fahren und ein Müllwagen auf der Busspur halten, weil man nur neben der Busspur die Mülltonnen hat?
und
Darf ein Müllwagen auf der Sperrfläche stehen oder sogar auf der Zick-Zack-Linie?
sind also mit "ja" zu beantworten.
Abschleppwagen genießen keine Sonderrechte. Aber:
Darf ein Abschleppwagen im Gegenverkehr halten, um abzuschleppen
Das darf er natürlich, wenn der Wagen sonst nicht anders aufgeladen werden kann. Ich bin mir nicht sicher ob es sich hier überhaupt um ein Halten im Sinne der StVO handelt, aber in 12 StVO heißt es ja auch
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will
und das Aufnehmen eines abzuschleppenden Fahrzeugs ist sicher kein Regelfall des Haltens.
Ja entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge haben gewisse Sonderrechte. Diese befreien sie aber nicht von der STVO. Vielmehr sind die Rechte in der Straßenverehrsordung festgeschrieben.
Dazu gehört u.a. das Befahren von Sperrflächen, Fußwegen oder entgegen der Fahrtrichtung zu halten, wenn dies für die Aufgabe, die sie erfüllen sollen, nötig ist.
Müllwagen und Kehrmaschine ja.
Abschleppunternehmen, hat grundsätzlich keine Sonderrechte, in der Regel passt das aber für alle Beteiligten, weil der Verkehrsfluss dann wieder gegeben ist.
Abschleppunternehmen, hat grundsätzlich keine Sonderrechte,
komisch, die dürfen sogar die Behelfsausfahrten nehmen
bin auch schon hinter der Polizei über eine abgesperrten Fahrstreifen bis zur Ausfahrt gefahren
Müllwagen, Abschleppwagen, Kehrmaschinen und Räumfahrzeuge/Streufahrzeuge haben also Sonderrechte