Nur Geschäfte im Bahnhof, Dönerläden ( aber auch nicht alle ) und Tankstellen haben auf. Sonst geht nicht viel.
Alles ab 18 Jahre ist gut. Im Übrigen zählt der Charakter!
Man man man! So viel Text wegen banalsten Dingen! Gottverdammt: Ist es so schwer ein Kassenbuch ran zu schaffen?! Also eine normale Kladde. Darin schreibt man auf der ersten Seite "Haushaltsbuch über Einnahmen und Ausgaben Abikasse".
Verantwortliche: XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum
Dann listet man dort immer jede Einnahme und jede Ausgabe auf und notiert den aktuell Stand. In etwa so:
- Einnahmen am 24.12.2015:
200 € Spende durch Mutti von XY
34 € Spende von XY
12,50 € Spende von XY
- Ausgaben am 24.12.2015:
35 € Vorbereitung Weihnachtsbacken
55 € für Essen Sylvester
Stand am 24.12.2015;
456,87 €
Einnahmen am 25.12.2015: .........
Die Original Quittungen kommen ins Haushaltsbuch. Vorher immer eine Kopie davon machen und diese seperat irgendwo aufbewahren.
Sofern du keine Miete, keinen Strom, oder weitere Unkosten hast, dazu alles notwendige ( Möbel, Waschmaschine, Kühlschrank usw. ) hast, ist dies allein nur wegen Essen, Trinken und Hygiene Artikeln möglich.
Der Standard ist dann aber sehr niedrig. Das sollte nur eine Notlösung und kein Dauerzustand sein. Das ist klar.
Die Bezeichnung "Türke" ist unabhängig von deiner Abstammung keine Beleidigung.
Die Bezeichnung "Araber-Schwein" dagegen schon. Das ist strafbar nach 185 StGB .
Weil sie irgendein Honk zuvor geöffnet hat. Also Deckel aufgedreht und die als Schutz gedachte Alufolie entfernt hat.
Eine Beschwerde beim Supermarkt bringt gar nichts. Den trifft auch keine Schuld.
Die können nicht jeden Tag alle Zahnpasta Tuben kontrollieren, ob da die Folie noch vorhanden ist. -.-
Erstmal: Finger weg!
Lass es andere machen! Kein deutscher Elektroartikel ( Kabel, Schalter usw. ) hat drei schwarze Kabel!
Die Kabelfarben sind entweder schwarz und blau, schwarz und braun, oder braun und blau.
Dazu kommt der grün-gelbe Leiter als Schutzkabel. Dieser führt kein Strom und ist zur Elektroinstallation nicht zwingend. Auch nicht immer ( aber sehr oft ) vorhanden.
Ich finde Hilfe die nicht persönlich vor Ort sondern nur per Mail erfolgt, absolut unzureichend!
Zwar passiert einem gesunden Menschen jenseits von 14 Jahren bei einem normalen Stromschlag von 230 V nicht viel. Richtig "gesund" ist dies aber nun auch nicht.
Meine letzten Stromschläge sind 17 Jahre her. Hatte insgesamt ca. 4 abbekommen. Lehrgeld. Es gibt wirklich angenehmeres. Das Gefühl sterben zu müssen hatte ich jedoch nun nicht.
Vermeide das Risiko. Frag Nachbarn oder ähnliches!
In besonderen Situationen, zum Beispiel bei bestehender Obdachlosigkeit nach Wohnungskündigung, längerer Haft von mindestens 7 Monaten ( bis zu 6 Monate Haft werden vom Sozialamt gezahlt, gilt nicht für Untersuchungshaft ) Rausschmiss aus einer Wohnung ohne Bleibeberechtigung, Wohnungsbrand usw. ,
muss dir das Jobcenter bis zu 6 Monate die unangemessen Kosten der Unterkunft nach 22 SGB 2 für eine Pension oder Ferienwohnung zahlen. Es darf dich nicht pauschal auf das Obdachlosenheim verweisen. Das ist unzulässig.
Mit der Unterbringung in einer Pension oder in einer Ferienwohnung hast du wieder eine Basis. Die Post vom Jobcenter kannst du dir immer dort mindestens einmal pro Woche am Empfang des Jobcenter abholen, wo sie für dich gesammelt wird.
Problem ist, dass ein Jobcenter keine vorherige Zusicherung für eine Kostenübernahme zu einer Pension oder Ferienwohnung geben wird. Dazu wohl auch nicht verpflichtet ist.
Man müsste also den Vermietern der Ferienwohnung oder Pensionen davon überzeugen, dass sie eine Monatsrechnung ausstellen ( z. Bsp. vom 1.01.2016 bis 31.01.2016 ), man diese einreicht und das Jobcenter diese Kosten übernehmen muss.
Das machen nur ganz wenige Vermieter mit. Weil sie sich das nicht vorstellen können.
Ich habe es 2 mal in der Praxis durch. Je 2 mal 6 Monate Ferienwohnungen vom Jobcenter bezahlt bekommen.
Beim ersten mal war es noch etwas kompliziert, aber ok. Beim zweiten mal haben die die oftmals 800 € bis 900 € monatlichen Kosten innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung der Rechnungen bewilligt und bezahlt. (?!)
Teilweise hatten die Vermieter am 10. eines Monats schon ihr komplettes Geld. Wohl gemerkt bei Ferienwohnungen.
Weil sie es schon von meinen früheren Fall kannten, wussten das ich im Recht bin und mich auskenne. Ein Vermieter einer ( Stamm- ) Ferienwohnung kannte mich auch, so das alles erstaunlich einfach lief.
Bei dir ist das anders. Es ist fast unmöglich einen Vermieter von Ferienwohnungen oder Pensionen davon zu überzeugen, dass das Jobcenter die Kosten komplett übernimmt.
Dann muss es das Jobcenter ja auch noch wirklich tun. Erstmal werden die dir mehrmals sagen, dass du dazu nicht verpflichtet sind usw. .
Daher suche ich dir noch einige Urteile oder Beschlüsse hierzu raus.
Im Übrigen bist du nicht nur auf Durchreise. Daher steht dir monatlich der komplette Regelsatz von 399 € mtl. zu. Ab 1.01.2016 sind es 404 € mtl. .
Kürzungen wegen Minderausgaben beim Alg 2 sind unzulässig. Auch hier gibt es Urteile/Beschlüsse, die ich noch nachreiche.
Du kannst und solltest daher einen Überprüfungsantrag stellen. Mit dem Inhalt das dir seit deiner Wohnungslosigkeit der volle Alg 2 Regelsatz zusteht.
Denn du bist seitdem immer in Deutschland gewesen. Ohne festen Wohnsitz ist kein Problem. Du musst aber in irgendeiner Weise für das Jobcenter postialisch erreichbar sein.
Und wenn du die Jobcenter Post einmal wöchentlich bei selbigen abholst - das reicht vollkommen. Die Post von dir kann auch an ( zuverlässige ) Dritte gehen.
Zum Beispiel Adresse:
Fragesteller
bei Freund XY
Musterweg 5
00000Musterstadt
Dir steht definitiv der volle Alg 2 Satz zu. Solange du keine feste Wohnung hast, kann und darf dich das Jobcenter nicht zur Arbeit zwingen.
Solange du in Ferienwohnungen/Pensionen lebst, bleibst du bitte ohne festen Wohnsitz gemeldet.
Warum nur solltest du einem Typen, der nicht (!) dein Freund ist, einen blasen?!
Der Typ will das nur weil es extrem geil ist. Aber nicht unbedingt weil er mit dir zusammen sein möchte.
Machst du das bist du 1.) moralisch ein tiefer Griff ins Klo und 2.) egal wie gut du bläst, könnte er es der ganzen Schule sagen.
Wenn du dich bei YouTube registrieren möchtest, benötigst du zuvor unbedingt einen Google+ Account.
Das eine geht ohne dem anderen nicht. Immer wenn du dich dann bei YouTube einloggst, bist du auch bei Google+ angemeldet.
Beziehungsweise wenn du bei Google+ registriert bist, ist die Anmeldung bei YouTube nur noch Formsache.
Kannst du sie nicht verschicken oder kannst du sie verschicken, sie kommt aber eben dann nicht beim Empfänger an?
Ganz ehrlich: Wenn ich "mobilcom-debitel" lese, ist für mich alles klar. Dieses Unternehmen ist zutiefst unseriös!
Kenne es aus der Praxis ( auch bis vor kurzem noch ) und von Meinungen aus dem Internet.
Anbieter wechseln. Aber möglichst nicht E-Plus oder Partner wie Blau.de, Symyo, Fonic usw. !