Beamtenjob nach der Ausbildung kündigen?
Ich bin fast fertig mit meiner Ausbildung im Finanzamt zur Finanzwirtin und eigentlich steht die Übernahme so gut wie fest. Allerdings hab ich gemerkt, dass dieser Job nicht so wirklich meins ist und ich nach der Ausbildung was anderes machen will (studieren). Kann ich nach der Ausbildung meinen Beamtenstatus verlassen? Oder gibt das Probleme?
3 Antworten
Du kannst immer aus dem Dienstverhältnis ausscheiden. Aber man kann von Dir die Ausbildungskosten zurückfordern, wenn du unmittelbar nach der Abschlußprüufng aufhörst! -
Manche Steuerberater sind bereit, die Ausbildungskosten zu übernehmen, wenn man bei ihnen anfängt. Aber ganz ehrlich: Beim Finanzamt gefällt's Dir nicht, da ist es beim Steuerberater sicher auch nicht lustiger. Da hast Du die selbe Arbeit, nur von der "Gegenseite" aus gesehen. (Ich bin übrigens der Meinung, dass nicht der Steuerberater der natürliche Feind des Finanzbeamten ist.)
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endigt automatisch mit Bestehen der Abschlussprüfung (wohl mündlich am Ende). Danach musst du zum Beamten auf Probe ernannt werden. Gegen deinen Willen ist das nicht möglich. Scheidet man nach dem Studium ohne Weiterbeschäftigung aus, muss man unter Umständen die Bezüge zurückzahlen. Bei der Ausbildung normalerweise nicht.
Kannst es verlassen
Man hat aber vorher für eine bestimmte Zeit unterschrieben. Ansonsten zahlt man sehr viel zurück
Oh so ganz ohne Probleme? Hab irgendwo gelesen das man für eine Zeit ans Finanzamt gebunden ist, wegen dem Beamtenstatus.