Mittlerer Dienst Finanzverwaltung?
Hey Ihr Lieben!
ich mache eine Ausbildung beim finanzamt und werde voraussichtlich nächstes Jahr fertig. Direkt danach oder spätestens 1 Jahr später möchte ich gehen zum Berater und dort studieren. Wenn ich die Finanzverwaltung verlasse muss ich eine Abpfindung etc. zahlen ?
Hat jemand damit Erfahrungen
Welches Bundesland?
NRW
2 Antworten
In Thüringen ist es so, dass du nach der Ausbildung im mittleren Dienst nichts zurückzahlen musst.
Wenn du das duale Studium im gehobenen Dienst gemacht hast, musst du einen großen Teil zurück bezahlen, der sich jedes Jahr, indem du in der Verwaltung arbeitest, um 20% verringert und nach 5 Jahren auf 0€ ist.
Ob das in NRW ähnlich geregelt ist, kann dir der Ausbildungsleiter in deinem Finanzamt auch beantworten.
Mal ehrlich gefragt: was interessiert es dich, wie es beim Finanzamt ankommt, wenn du im Endeffekt ja so gesehen auf der Gegenseite Karriere machen willst?
Deine Bewertung erfolgt vorrangig anhand deiner Leistungen in der Laufbahnprüfung.
Und nicht anhand deiner Pläne nach der Ausbildung.
Bei mir im Studiengang ist der zweitbeste aus der Finanzverwaltung raus gegangen.
wie du sagst vorrangig aber die Vorsteher Note ist ja auch entscheidend
Die Vorsteher Note aus der Praxis ist anhand deiner praktischen Einzelnoten zusammengesetzt. Das was du da bisher hast, kann dir keiner mehr nehmen.
Außerdem bist du in der Verwaltung. Gegen eine falsche Beurteilung kannst du vorgehen.
Dann soll Mal der Vorsteher belegen, wie er bei einer 12+ Punkte Laufbahnprüfung auf eine 4- Vorstehernote kommt.
Denn wie du sicher oft gehört hast bei der Praxisbeurteilung in den Gesprächen darf da keine große Abweichung sein.
Und wie gesagt mein Kommilitone wäre nicht zweitbester des Jahrgangs geworden, wenn sie trotz seiner Absicht zu gehen ihn schlecht bewertet hätten.
Wenn du deine Ausbildung bei der Finanzverwaltung beendest, um als Berater zu arbeiten, musst du normalerweise keine Abfindung zahlen. Aber es könnte sein, dass du Schadensersatz leisten musst, wenn du die Ausbildung vorzeitig abbrichst. Wenn du den öffentlichen Dienst verlässt, bevor eine bestimmte Anzahl von Jahren vergangen ist, musst du möglicherweise auch Ausbildungskosten zurückzahlen.
Liebe Grüße
Ja also nehmen wir an ich beende meine Ausbildung 2024 im August komplett. Und beginne dann ein Studium beim Berater im Oktober 2024.
ich arbeite also nur 3 Monate nach meiner Ausbildung. Ob ich dann meine Bezüge welche ich erhalten habe komplett zurückzahlen muss oder nicht. Da ich nur ein Beamter auf Probe dann bin.
Ja, würde nicht so gut kommen wenn ich ihn jetzt schon frage