BBürgergeld und Erbschaft?

3 Antworten

Schau mal hier

https://www.ndtv.info/aktuelles/1680174495.html#:~:text=Innerhalb%20der%20Karenzzeit%20von%20einem,Bedarfsgemeinschaft%20lebende%20Person%2015.000%20%E2%82%AC.

Mit den neuen Regelungen stellen Erbschaften nun seit dem 01.01.2023 für die Leistungen nach dem SGB XII von Anfang an Vermögen dar (§ 82 I Nr. 9 SGB XII nF). Dasselbe gilt ab dem 01.07.2023 für die Leistungen nach dem SGB II (§ 11a I Nr. 7 SGB II nF).
Damit müssen Erbschaften zukünftig nur dann für den Lebensunterhalt des Erben genutzt werden, wenn diese (zusammen mit etwaigen Eigenvermögen der leistungsberechtigten Person) über die Vermögensfreibeträge hinausgehen bzw. kein Schonvermögen sind.
Anhebung der Vermögensfreibeträge
Bisher galten u.a. ein Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partner, mindestens aber jeweils 3.100 €. Eine alleinlebende 60-jährige Person hatte also einen Grundfreibetrag von 9.000 €.
Nach § 12 II SGB II nF ist nun für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person ein Betrag in Höhe von 15.000 € anzusetzen.
Innerhalb der Karenzzeit von einem Jahr ab erstem Leistungsbezug (§ 12 III, IV SGB II nF) gilt für die leistungsberechtigte Person ein Freibetrag von 40.000 €, für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person 15.000 €.
Gerade kleinere Erbschaften können daher zukünftig vor dem Zugriff des Leistungsträgers geschützt sein.

Lenomarie 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 13:05

Danke

Das Problem ist, das Amt hat die Zahlung schon eingestellt obwohl das Erbe noch nicht ausbezahlt wurde, rechnen es als Einkommen ab

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GutenTag2003  23.08.2024, 13:28
@Lenomarie

Dagegen könntest Du Widerspruch einlegen, da es, wenn, dann nach dem Zuflußprinzip anzusetzen wäre.

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mir wurde vom jobcenter gesagt, es zählt als Einkommen

Aktuell nicht.

Ein Erbe wird gegenwärtig dem Vermögen hinzugerechnet, von welchem man gegenwärtig bis zu 15.000 €, in Einzelfällen bis zu 40.000 € besitzen darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Erbschaft ist Einkommen. Alles, was über das Schonvermögen hinaus geht, musst Du für Deinen Lebensunterhalt verwenden und das Amt bezahlt entsprechend weniger.


Lenomarie 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 21:13

Aber ich dachte es gibt einen Freibetrag

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froschers  19.08.2024, 21:17
@Lenomarie

Den gibt es auch. Der liegt aktuell bei 15000 Euro. Ich meine, die gehen auf Ämtern immer auf Dummenfang nach Leuten, die sich nicht wehren können. Das beste ist, du gehst morgen sofort zu einer Sozialberatung und lässt dir alles von jemandem erklären, der NICHT fürs Jobcenter arbeitet und keine Kostenstellen drücken muss, sondern jemanden der auf der Seite der Leute ist.

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