Baumfällen?
Guten Tag
Brauche ich eine fällgenehmigung bei einem tulpenbaum ? (nRW)
Stammumfang ist 135 cm
5 Antworten
Hallo,
Es geht sicherlich um einen Baum im bebauten Bereich, Hausgarten oder so?
Wenn, dann ist das in einer Baumschutzsatzung geregelt, die die Kommune (Gemeinde oder Stadt) erlassen kann, aber nicht muss. Du musst dich also bei der zuständigen Stadt/Gemeinde erkundigen, ob eine solche Satzung besteht, und was da im Einzelnen drin steht. Oft gelten da unterschiedliche Bestimmungen für verschiedene Bsumarten, gut möglich, dass ein Exot wie yulpenbaum weniger Schutz genießt. Aber wie gesagt, das kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein, und viele haben überhaupt keine Baumschutzsatzung. In diesem Fall gelten nur die üblichen Einschränkungen des Paragraph 39 BNatschG:
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(5) Es ist verboten,
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2.
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
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Quelle: https://lxgesetze.de/bnatschg/39
Ja den brauchst du. Erkundige dich bei deiner Kommune. Bäume fällen geht auch während der Schonzeit März bis Anfang Oktober,allerdings sollte ein triftiger Grund vorliegen wie Krankheit des Baumes oder Umsturzgefahr. Das würde dann ein Fachmann der Kommune abklären.
Habe online gelesen das man für tulpenbaum keinen braucht die Zeit muss man nur einhalten ?
Wende Dich an die Gemeinde, dort erfährst Du es genau. Bei mir in Niedersachsen ist die Holzaison begrenzt auf die Monate November bis Februar, ausgenommen notwendige Fällabeiten aus Sicherheitsgründen.
In Thüringen benötigst du eine Fällgenehmigung ab 10 cm Stammdurchmesser, gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden!
Grundsätzlich dürfte das überall in Deutschland gelten.
Habe online gelesen das man für tulpenbaum keinen braucht die Zeit muss man nur einhalten ?
Ok, danke! Das wusste ich nicht!
Falls die Naturschutzbehörde zuständig ist, schützen die einheimische Gewächse. Fremde dürfen gern entfernt werden ...
Da müsstest du dich bei der Verwaltung deiner Gemeinde oder Stadt erkundigen. Baumsatzungen sind Kommunalangelegenheiten, und daher von Ort zu Ort unterschiedlich.
Vielen Danke