Baum ragt auf dem Grundstück?

6 Antworten

Schulträger sind in aller Regel die Kommunen. Und die sind verantwortlich und Ansprechpartner.

Die Schule wird demnach von der Stadt betrieben, dann ist die Stadt auch zuständig.

Die Schule übernimmt das nicht, da diese ja wohl von der Stadt/Land/Gemeinde betrieben wird.

Derjenige wird wahrscheinlich den Baum nicht entfernen, aber du darfst definitiv die überhängenden Äste abschneiden. Ob du das demjenigen berechnen kannst, weiß ich nicht.


Ja, klar! Melde Dich bei der Stadt und natürlich muss der Eigentümer des Baums, also wohl die Stadt, auch die Kosten übernehmen.

Der Baum ist groß und alt und gefährlich. Weise doch direkt auf die mögliche Gefahr hin, die dieser Baum für Dein Grundstück bedeuten könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Gesetzliche Grundlage für Selbsthilferecht: § 910 BGB

Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Quelle: Haufe

spelman  05.09.2024, 16:36

Punkt 2) macht den Paragraphen leider schon wieder extrem anfällig für Auslegungen und richterliche Entscheidungen.

schelm1  05.09.2024, 17:49
@spelman

Nicht ungewöhlich, dass Nachbarstreit vor Gericht endet.

Naetsch 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 15:17

wer übernimmt die Kosten ?

schelm1  05.09.2024, 15:19
@Naetsch

Die übernimmt der Auftraggeber soweit da Kosten entstehen.