Baum ragt auf dem Grundstück?
Hallo Leute ,
neben meinem Grundstück ist eine öffentliche Schule . Auf diesem Schulhof ist ein großer Baum , der ragt ziemlich auf mein Grundstück .
Nimmt viel Licht und macht viel Dreck .
Jetzt habe ich die Schule angeschrieben , dass wir ein Termin machen sollen , damit wir da eine Lösung finden .
Als Antwort kam , das ich mich bei der Stadt melden soll …
wer kennt sich hier aus ?
wer übernimmt die Kosten ?
6 Antworten
Schulträger sind in aller Regel die Kommunen. Und die sind verantwortlich und Ansprechpartner.
Die Schule wird demnach von der Stadt betrieben, dann ist die Stadt auch zuständig.
Die Schule übernimmt das nicht, da diese ja wohl von der Stadt/Land/Gemeinde betrieben wird.
Derjenige wird wahrscheinlich den Baum nicht entfernen, aber du darfst definitiv die überhängenden Äste abschneiden. Ob du das demjenigen berechnen kannst, weiß ich nicht.
Ja, klar! Melde Dich bei der Stadt und natürlich muss der Eigentümer des Baums, also wohl die Stadt, auch die Kosten übernehmen.
Der Baum ist groß und alt und gefährlich. Weise doch direkt auf die mögliche Gefahr hin, die dieser Baum für Dein Grundstück bedeuten könnte.
Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Quelle: Haufe
Punkt 2) macht den Paragraphen leider schon wieder extrem anfällig für Auslegungen und richterliche Entscheidungen.
Nein, so einfach ist das nicht. Du darfst nicht einfach am fremden Baum Äste abschneiden. Du must zumindest den Besitzer informieren und um eine Lösung bitten.
Darf mein Nachbar überhängende Äste abschneiden? (merkur.de)