Balkoneinsturz wer haftet?
Freund,der nicht Raucht o.trinkt,steht auf seinem Balkon ,der bricht zusammen,er selbst fällt in die Tiefe u.ist jetzt schwer verletzt im Kh.Wer haftet u.wie ist es mit dem Schmerzensgeld
8 Antworten
Wenn es ein gemieteter Balkon war, dann haftet der Vermieter. Dieser hat ja sicherlich eine Haftpflichtversicherung für diesen Fall. Folglich streitet man sich als Mieter mit der Versicherung herum.
Und ja, man benötigt einen Rechtsanwalt. Nur dieser kann die Höhe des Schmerzensgeldes feststellen. Schwer verletzt im Krankenhaus ruft auch noch die Krankenversicherung auf den Plan. Die wollen natürlich nicht alles bezahlen, sondern sich ihr Geld zurück holen.
Vermieter sind verpflichtet ihre Balkone auch mal überprüfen zu lassen. Da werden Gutachten erstellt und ggf. Sanierungsvorschläge von Sachverständigen angefordert.
Gerade selbst erlebt als Vermieter. Es gibt keine Baugenehmigung für die von uns seit der Wende vermieteten Balkone. Das stellte sich so nebenbei heraus, im Zuge der Balkonsanierung. Allerdings können wir den Verwalter in die Pflicht nehmen.
Wurde der Balkon vom Vermieter nicht abgeriegelt bzw. nicht als als nicht zugänglich gekennzeichnet, haftet in diesem Falle der Vermieter der Wohnung.
Das kommt immer darauf an. Allein aus dem Szenario lässt sich bei niemandem Vorsatz oder (wovon ich eher ausgehe) fahrlässigkeit erkennen.
Wenn es eine Mietwohnung ist, dann grundsätzlich erstmal der Vermieter. Außer natürlich der Mieter hat den Schaden selbst herbegeführt oder extrem begünstigt.
Kurzum... allein aus dem Kontext lässt sich das nicht mit letzter Klarheit sagen wer hier gegen wen einen zivilrechtlichen Anspruch hat.
Guter Beispielfall aus dem Rechtsreferendariat. Im Prinzip haftet der Vermieter. Ist die Balkonnutzung oder der Balkon im Mietvertrag allerdings explizit erwähnt, muss der Mieter beweisen, dass er den Balkon sachgemäß genutzt bzw. etwaige Mängel nicht bemerkt hat.
Natürlich stellen sämtliche Beiträge keine Rechtsberatung dar und geben nur das subjektive Rechtsverständnis der einzelnen Personen wieder.
Kann der Mieter nicht wissen. Allerdings unterschreibt der Mieter (in den meisten Fällen) dass er die Wohnung inklusive Balkon in dem im Mietvertrag dokumentierten Zustand bezieht. Es könnte in diesem Fall nachhgewiesen werden müssen, dass der Vermieter den Einsturz zb. nicht durch unsachgemäße Nutzung oder durch verschweigen eines Mangels an der Regenrinne und der damit einhergehenden Schädigung der Bausubstanz herbeigeführt hat. Die Beweislast liegt dann leider auf der Seite des Mieters. Natürlich alles nur beispielhaft und hypothetisch
Das ist doch mal ne Antwort Lob ich mir, aber das kann man alles schnell prüfen,Sachen gibs,man oh man vielen Dank
*Mieter nicht Vermieter, bei der unsachgemäßen Nutzung. Autokorrektur Fehler
Das werden die Ermittlungen ergeben, ob und ggf. wer verantwortlich ist.
Hat ein Fach nur drauf gestanden u.plötzlich sackt alles zusammen,Baumängel unter dem Balkon o. Der Statik kann doch ein Mieter nicht wissen oder? Lg