Stromsperre auch an neuer Adresse?

Ja kann an neuer Adresse sperren 50%
Nein kann nicht an neuer Adresse sperren 50%

4 Stimmen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein kann nicht an neuer Adresse sperren

grundsätzlich ist es so, dass der Grundversorger nur in dem Gebiet, in dem er auch die Grundversorgung durchführt, eine Stromsperre veranlassen kann. Wenn du also in einen anderen Ort ziehst, in dem ein anderer Grundversorger tätig ist, kann dein bisheriger Grundversorger dort keine Stromsperre veranlassen.

Wenn du an deinem neuen Wohnort einen anderen Anbieter als Lieferant wählen möchten, steht dem grundsätzlich nichts entgegen. Der Netzbetreiber hat hierbei keine Entscheidungsbefugnis, er ist lediglich für den technischen Betrieb des Netzes zuständig. Die Wahl des Stromanbieters liegt allein bei dir als Verbraucher.

Woher ich das weiß:Recherche

Mithras279 
Beitragsersteller
 02.01.2024, 17:35

Diese Information habe ich von meinem Anwalt heute bekommen

Also für jeden der auch mal in dieser Situation stecken sollte, hier ist die Antwort.

Manchmal muss man eben Experten statt Hobbymeinungen zu Rate ziehen

Schnuffiline84  01.08.2024, 17:56
@Mithras279

Habe gerade dasselbe "Problem", dass der Grundversorger aus einem Stromliefervertrag ainer alten Wohnung meint, er müsse mir eine Mahnung senden mit der Androhung des "Stromstop" in der NEUEN (!) Wohnung (aber selbe Stadt). In meiner neuen Wohnung besitze ich aber einen Stromliefervertrag von einem privaten Stromanbieter.

Mithras279 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 16:38
@Schnuffiline84

In deinem Fall kann das stimmen.

In meinem Fall war es aber so, dass ich Rückstände beim Grundversorger hatte und dieser schon bereits den Anschluss gesperrt hatte.

Daher hätte der Grundversorger auch die Möglichkeit, an meiner neuen Adresse direkt zu sperren.

Da ich aber in eine andere Stadt gezogen bin, konnte er es in meinem Fall nicht machen.

Daher sind unsere Fälle ähnlich aber eben nicht gleich.

Kleines Update

Ich konnte mittlerweile einen neuen Stromanbieter an meiner neuen Adresse finden. Habe natürlich auch einige Absagen bekommen aber nun bin ich bei einem Anbieter fündig geworden, der mir auch schon die Auftragsbestätigung und die Freigabe durch den Netzbetreiber geschickt hat.


Schnuffiline84  02.08.2024, 12:04

Und? Hat der alte Stromversorger (dennoch) den Zähler sperren lassen, obwohl Sie einen neuen Stromversorger angemeldet haben? (Das würde mich interessieren?

Mithras279 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 12:51
@Schnuffiline84

Hey
Nein, aber das durfte der alte Grundversorger auch nicht, weil das nicht in seinem Einzugsgebiet war.
Daher läuft mein Strom nach wie vor ohne Probleme.

aber der Unterschied ist bei uns beiden:
du hast einen neuen Vertrag im gleichen Einzugsgebiet vom Grundversorger
ich bin in ein Gebiet mit anderem Grundversorger gezogen.
wenn man in ein neues Gebiet zieht, darf der alte Anbieter natürlich nicht sperren.
aber wenn man im gleichen Gebiet bleibt, weiß ich nicht ob der dann vllt doch noch sperren kann.
ich kann es mir aber kaum vorstellen, da du ja schon einen neuen Vertrag hast.

Schnuffiline84  02.08.2024, 14:42
@Mithras279

Hier werden, wie ich seit gestern oftmals gelesen habe, verschiedene Fakten (wie fast immer) miteinander chaotisch vermischt. Ich werde jetzt mal den ganzen Chaos auf das Wesentliche reduzieren, und zwar zu 100%:

1.: Hat man einen anderen Stromlieferant, darf der alte Stromlieferant (= wo man Schulden hat), den Strom NICHT abstellen. (Und das WIRD er auch nicht bzw. WÜRDE er auch niemals tun.) Punkt. Nicht mehr, nicht weniger.

2.: Es spielt KEINE Rolle, wo man derzeit wohnt. Egal, ob neue Anschrift oder noch in der alten Anschrift, wo man die Schulden produzierte.

3.: Es spielt KEINE Rolle, wo der "Grundversorger" ist. (<-- Das ist absolut unrelevant in der Sache mit den Schulden!) Es spielt auch keine Rolle, wo der "Netzbetreiber" ist. Es spielt nur immer Punkt "1.:" eine Rolle.

Fazit:

Jemand der eine Androhung für eine Stromsperre bekommt und das nicht zahlen kann (oder möchte, weil z.B. er der Ansicht ist, dass der offene Betrag nicht korrekt berechnet wurde <-- Und das gibt es oft und ist real), kann die Stromsperre einfach dadurch umgehen, indem er einen anderen Stromlieferanten beauftragt. Schlecht wird es allerdings dann für den Kunden, wenn er bei dem Stromlieferanten, wo er Schulden hat, vertraglich nicht aus dem Vertrag herauskommt, weil der Vertrag z.B. 24 Monate lang gültig ist. Dann gibt es zwei Optionen:

a) Entweder, er zahlt eine Rate. Und kommuniziert mit der Mahnabteilung des Stromlieferanten.

b) Er zieht in eine andere Wohnung und kann dort gleich zu Beginn einen anderen Stromlieferanten den Strom anmelden.

Punkt. Das war's auch schon.

Woher ist das weiß: Anruf Mahnabteilung Stadtwerke (Wo ich Schulden habe), Eigenrecherche Internet/Fachartikel, Teleofonanrufe usw. Eigentlich ganz einfach. Aber dieser ganze CHAOS (!), der hier ensteht, ist dem Fakt geschuldet, dass einfach immer wieder viele Leute mit ihrem Halbwissen alle Fakten unsystemaisch zusammenschmeißen - und das passt dann halt nicht mehr so richtig, und es entstehen Unsicherheiten und Wiedersprüche.

Abgesehen davon: Der RECHTSWEG ist doch überall bundesweit eindeutig:

1.: Wenn man Schulden hat, widerspricht man innerhalb der Widerspruchsfrist dem Abrechnungsbescheid ("Abschlussrechnung"). Der Widerspruch ist dann rechtverbindlich.

2.: Will der Stromanbieter, wo man Schulden hat, dann sein Geld, hat der Kunde aber dann schon einen neuen (= anderen) Stromanbieter, der Strom liefert, so muss der alte Stromanbieter

  • zum Gericht
  • Vollsteckungsbescheid anmelden.

Widerspricht der Kunde diesem Bescheid VOLLSTÄNDIG, wird es künftig zu einer Verhandlung kommen. Und der Richter wird dann klären und entscheiden, wer (kurz gesagt) Recht hat.

Punkt.

Lieben Gruß

Ja kann an neuer Adresse sperren

Du hast eine Sperre vom jetzigen Grundversorger erhalten.

Diese wird vom Netzbetreiber umgesetzt. Der Grundversorger hat also den Netzbetreiber angewiesen die Versorgungsstelle zu sperren.

Nun möchtest Du im Nachbarort bei einem anderen Versorger (aber im gleichen Netz) eine Versorgung beantragen. [Das ist schon selten.] Der neue Versorger wird Deine Daten dem alten/neuen Netzbetreiber übermitteln. Dieser wird über die Sperre stolpern und auf den Forderungsausgleich bestehen.

Der neue Stromversorger in spe wird an Dich heran treten und die Versorgung einstweilig verweigern. Bis alle Altlasten bezahlt sind.

Nur wenn einer in der Kette pennt, bekommst Du einen Vertrag und Strom wird dann geliefert

Gehört Glück dazu. Die Wahrscheinlichkeit ist aber nicht schlecht.

Hast Du erst einmal Strom, dann kann der ehemalige Versorger nur über ein Inkasso sein Erfolg suchen, d.h. seinem Geld hinterher rennen.

Der ehemalige Stromversorger selbst, kann Deinen neuen Anschluss nicht sperren lassen.

Eine übergreifend "schwarze Liste" gibt es m.W. nicht.


Mithras279 
Beitragsersteller
 02.01.2024, 06:37

was ich nicht verstehe ist, warum sollte der Netzbetreiber auf Forderungsausgleich bestehen?
Die Forderung ist ja nicht beim Netzbetreiber entstanden sondern bei zuständigen Grundversorger

und nach deiner Einschätzung gäbe es aber dann ja eine schwarze Liste weil der Netzbetreiber dann quasi die Forderung in Vertretung für den Grundversorger einfordern würde und daher auch entsprechende Maßnahmen an jeglicher neuen Adresse umsetzen würde wenn er darüber in Kenntnis gesetzt wird.

hier bei uns ist der Netzbetreiber z.B. für ein Gebiet von ca. 100km Umkreis zuständig

nach meiner Recherche ist der Netzbetreiber auch nie für Vertragsforderungen zuständig sondern nur für die Bereitstellung, Wartung und Versorgung mit Strom.
Er wird nur vom Grundversorger beauftragt an einer Adresse die Versorgung zu unterbrechen, weil der Grundversorger selbst keine technischen Berechtigungen hat.

jetzt bin ich sehr perplex, dass der Netzbetreiber dann die Forderung einfordern wird....mit diesem hatte ich in den Bezug nämlich noch nie Kontakt gehabt im Mahn- bzw. Inkassoverfahren.
Lediglich der Techniker der dem Strom abgestellt hatte

DietmarBakel  02.01.2024, 12:38
@Mithras279
...warum sollte der Netzbetreiber auf Forderungsausgleich bestehen?

Er ist Erfüllungsgehilfe und quasi Nebengläubiger. Ein Teil der Forderung steht ja ihm zu.

Übrigens darf (bei uns jedenfalls) der Netzbetreiber auch Geld entgegennehmen.

Eintreiben (aktiv) wird aber der Versorger nicht der Netzbetreiber.

nach deiner Einschätzung gäbe es aber dann ja eine schwarze Liste weil der Netzbetreiber dann quasi die Forderung in Vertretung für den Grundversorger einfordern würde und daher auch entsprechende Maßnahmen an jeglicher neuen Adresse umsetzen würde wenn er darüber in Kenntnis gesetzt wird.

Nein. Aber der Datenaustausch muss ja stattfinden. Sonst würde der Netzbetreiber Dich ja zur Sperrung gar nicht finden können. Der Netzbetreiber hat sicher einen eigene Datensatz seiner Lieferadressen und seiner Zähleinrichtungen. Da hat jeder Kunde einen Status.

Entsprechend wird es beim Netzbetreiber heftig blinken, wenn Dein Name im Stapel "Neue Lieferanfragen" auftaucht.

Anders und so gemeint, wäre eine netzübergreifende Benachrichtigung über alle Säumigen der BRD und deren Wohnstatus. Das scheint mir durch Datenschutz nicht zulässig.

Ich bin aber kein Jurist.

Nein kann nicht an neuer Adresse sperren

Dass manche (bzw. sehr viele) Menschen moralische Aspekte mit einbringen und nicht dazu imstande sind auf Sachebene eine einfache Frage einfach (= kurz, simpel) zu beantworten, liegt daran, dass sie es nicht KÖNNNEN. Das ist sehr giftig in unserer Gesellschaft. Ich bin gerade mit demselben Thema beschäftigt. Daher antworte ich doch gerademal direkt auf deinen (sehr guten) Beitrag.


Schnuffiline84  02.08.2024, 14:27

PS: Ein alter Stromlieferant kann definitiv NICHT den Strom abstellen, wenn man von einem anderen Stromlieferant Strom geliefert bekommt.

Warum manche Leute auf diese Frage sagen "Ja, er darf den Strom abstellen" mit der Begründung "Weil du Stromschulden hast", ist unsachlich, unprofessionell und eher dem Umstand gewidmet, dass sie eher das Problem damit haben zu lesen/hören, dass jemand Schulden hat. (= Das ärgert sie). Trotzdem unprofessionell. Stell dir mal vor, Rechtsanwälte würden so mit dir umspringen und sagen "Ja, also, du hast Schulden, also dürfen Sie dir den Strom abstellen." Meine Fresse...