Bagatellschaden, Vorgehensweise?

2 Antworten

Wichtig ist, dass der Unfallverursacher den Schaden möglichst zeitnah seiner Kfz-Haftplichtversicherung meldet.

Wenn Sie wegen Corona nicht zur Werkstatt wollen, ist das erstmal nicht weiter schlimm. Sie müssen den Schaden nicht sofort beheben lassen. Die Verjährungsfrist bei Kfz-Haftpflichtschäden beträgt drei Jahre.

Bei Bagatellschäden (bis ca. 750 Euro) reicht ein Kostenanschlag der Werkstatt aus, ein Gutachten ist dann nicht zwingend notwendig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Fahr in die Werkstatt und lass das checken. Ganz einfach


bloedo 
Beitragsersteller
 14.12.2020, 20:38

wäre es möglich vom verursacher schriftlich bestätigen zu lassen dass er meinen Wagen angefahren hat? Für später wenn tatsächlich spätfolgen ersichtlich sind?

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DerBayer80  14.12.2020, 20:40
@bloedo

Das hättest du schon lange machen lassen sollen. Daraus schließe ich das ihr nur eine Mündliche Absprache habt.

Was glaubst du wie schnell der Verursacher noch nichtmal mehr weiß das er überhaupt vor Ort war?

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