Bafög wenn Eltern Bürgergeld beziehen?

Kristall08  25.08.2024, 13:02

...erkundigt...

johann040 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 13:03

Sorry, bin auch nur ein Mensch und mir können auch mal Fehler unterlaufen. Du bist aber bestimmt perfekt 😂

Kristall08  25.08.2024, 13:04

Du hast etliche Fehler in deinen Fragen. Du willst schließlich studieren.

johann040 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 13:07

Ich lege schließlich keinen Wert auf eine stinknormale App. Ist weder eine Hausarbeit, noch eine Dissertation.

3 Antworten

Das Bafög - wäre dein Einkommen, so wie Kindergeld unter 25 Jahren von derzeit 250 Euro, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Unter 25 Jahren bildest Du im Haushalt der Eltern mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Hast Du kein zusätzliches Erwerbseinkommen, kannst Du vom Bafög - einen pauschalen Freibetrag von monatlich 100 Euro in Abzug bringen.

Was dann vom Bafög - bleibt, ist mit dem Kindergeld dein voraussichtliches anrechenbares Einkommen und wird entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Man müsste also erst einmal wissen wie hoch dein Bafög - Anspruch ausfallen würde und was deine Eltern für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen müssen, natürlich auch, ob Du mit deinen Eltern alleine lebst oder noch mehr Personen zum Haushalt gehören.

Denn die Warmmiete wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil der Warmmiete pro Person.

Dazu kommt dann min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt der jeweiligen Person und das zusammen dann den Bedarf der Person.

Ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres liegt dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt derzeit bei 451 Euro und dazu dann min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete.

Kannst Du dir ja dann deinen Bedarf ausrechnen und dein anrechenbares Bafög + Kindergeld davon abziehen.

Wenn Du deinen Bedarf nicht mit diesem anrechenbaren Einkommen decken kannst, würden deine Eltern für dich noch eine entsprechende Aufstockung erhalten, sonst würde es keine Leistungen mehr für dich geben.

Dann würdest Du auch unter 25 Jahren automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen, müsstest dann unter Berücksichtigung des Kindergeldes welches Du noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst entsprechend anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Das würde dann natürlich auch auf eine mögliche Aufstockung zutreffen, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Dann müsstest Du unter Berücksichtigung des Kindergeldes und der Aufstockung die deine Eltern noch für dich bekommen entsprechend weniger an die Eltern zahlen.

Unter 25 darfst Du als Schüler, Azubi oder Stundent seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Wäre das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die zu diesem erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze dazu kämen.

Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Dann würde aber der pauschale Freibetrag von 100 Euro auf das Bafög - entfallen, dass würde dann wie das Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld würde wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Ja, du gehörst noch zur Bedarfsgemeinschaft. Bekommst aber kein Bürgergeld mehr, sondern Bafög.

Ist es nicht egal, aus welchem Topf das Geld kommt, mit dem du deinen Lebensunterhalt bestreitest?


isomatte  25.08.2024, 14:50

Ein Kind unter 25 Jahren gehört nur solange zur BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern, solange es seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Wenn das Kind es nicht kann, besteht Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter.

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johann040 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 13:09

Ist es. Ich darf doch aber wohl wissen, von wo das Geld kommt 🤦‍♂️ So unnötige Aussagen.

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Kristall08  25.08.2024, 13:12
@johann040

Du bist nicht die Person, die dafür arbeiten muss.

Insofern fände ich etwas mehr Demut und Dankbarkeit angebracht.

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johann040 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 13:16
@Kristall08

Ach toll, hier wieder die Steuerpolizei. Aus einer Position der Unwissenheit Aussagen treffen. Ich arbeite nebenbei auch, nur mal so gesagt. Außerdem, weißt du nicht warum meine Eltern Bürgergeld beziehen müssen. Schaff mal deinen Kopf frei von deinen Vorurteilen und schreib sinnvolle und sachliche Antworten, anstatt hier auf der App Rambo zu spielen.

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Kristall08  25.08.2024, 13:20
@johann040

Es ist mir egal, warum ich für deine Eltern arbeiten gehen darf, damit du Urlaub in den USA machen kannst.

Wäre es nach mir gegangen, wärt ihr gar nicht hier, weil es dann kein Abwerbeabkommen gegeben hätte.

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Im Haushalt der Eltern wohnende bafögbeziehende Studis sind nicht vom Bürgergeld ausgeschlossen. Einkommen wird nur auf ihren eigenen Bedarf angerechnet; beim Bafög gibt es einen Freibetrag von 100€. Je nach Alter (25 Jahre) gehören sie zur Bedarfgemeinschaft der Eltern oder bilden eine eigene.

Regelmäßig ergibt sich damit, dass sich das Haushaltseinkommen damit um (lediglich) 100€ erhöht.

Nicht selten berücksichtigen Jobcenter Studis nicht korrekt. Eine Beratung beim jeweiligen Studiwerk ist empfehlenswert.