Wieviel darf ich vor bafög verdienen?
Guten Tag,
ich habe 2024 im juni mein abi gemacht und mache ein jahr pause. Nächstes jahr im September habe ich vor in der schweiz zu studieren und bräuchte dafür auslandsbafög. Kann ich vor bafög denn über minijob verdienen für dieses Jahr? Kann mich da wer aufklären? Also sprich jetzt ab Januar bis august wenn ich vollzeit arbeite, würde ich dann trotzdem bafög bekommen, denn eig steht mir vollsatz zu, jedoch ist die Schweiz teuer und ich würde gerne was ansparen.
1 Antwort
Bevor du Bafög beziehst ist es völlig egal, wie viel du verdient hast.
Dein Vermögen wird berücksichtigt. Es gibt eine Vermögensgrenze von 15.000€. Wenn du mehr haben solltest, dann bekommst du Abzüge. Sollte das der Fall sein, wäre es vielleicht eine Überlegung wert bis zur Antragstellung immer etwas Geld abzuheben und „auszugeben“.
Zum Vermögen zählen auch Gegenstände, wie das Auto etc. Das könnte man theoretisch umschreiben lassen auf die Eltern.
Während des Bafög-Bezugs gibt es eine Einkommensgrenze. Diese bemisst sich an der Lohngrenze für Minijobs. Derzeit sind es 538€/Monat x 12 Monate = 6.456€ die du während deines BAföG-Bezugs pro Jahr verdienen darfst.
Dem Amt ist es dabei egal, in welchen Zeitraum du dieses Geld verdienst. Du darfst die Grenze bloß nicht überschreiten. Beachte, dass es dem Finanzamt aber nicht egal ist, wie viel du in welcher Zeit verdienst.
PS: Beim Auslands-Bafög kann es ggf. noch andere Regelungen geben. Zur Sicherheit informiere dich beim Amt.
Hier die Rufnummer der BaföG Hotline:
0800-223 63 41
Erreichbar von montags bis donnerstags
8 - 18 Uhr, freitags 8 - 16:30 Uhr.
538 €/Monat waren es beim BAföG nie – vor der Änderung zum WiSe 2024/2025 gab es kein Automatismus, dass die Minijobgrenze immer auch dem faktischen Freibetrag beim BAföG entspricht. Daher waren es bis SoSe 2024 nur 522,50 €/Monat (warum 2,5 € mehr als alte Minijobgrenze liegt an weiteren Änderungen außerhalb des BAföG). Ab Wintersemester wurde dann gleich die Grenze von 556 € (Minijobgrenze ab Januar 2025) angesetzt. Künftig wird das dann in der Regel auch immer beim BAföG zeitnah angepasst.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php
Beim Auslands-BAföG gibt es nur einen höheren Bedarf (durch Reisekostenzuschlag u.a.) und dass ein anderes BAföG-Amt als im Inland zuständig ist. In Bezug auf die Anrechnung von Einkommen etc. ist alles genau gleich wie im Inland.
Ja perfekt, das freut mich zu hören! Sprich dass was ich vor bafög verdiene könnte ich schon für Jahres-Ticket für Bus und Bahn bezahlen und bekomme dann ja noch den zuschlag von 250€ ja noch dazu, richtig?
Wenn Du dauerhaft in der Schweiz studierst, gibt es den Reisekostenzuschlag nur einmal. Auch Studiengebühren können nur für ein Jahr evtl. vom BAföG getragen werden (bis 5.600 €), keinesfalls aber über mehrere Jahre. Im Grunde gibt es in der Schweiz also nur genau so viel wie in Deutschland selbst. Nur leider ist die Schweiz eher teurer. Also durchaus eine Herausforderung …
Ah moment, also wenn ich in einem Jahr 1600fr studiengebühren habe, dann werden nur diese übernommen?
Ich dachte nämlich das das wird dann jedes Jahr übernommen.. schade haha
Ah vielen lieben dank für deine schnelle Antwort! Dann hatte ich mich wohl falsch informiert. Ich konnte die vom Auslandsbafög nicht erreichen wegen den Feiertagen, aber ich meine beim auslandsbafög kann ja jetzt nicht so eine Sonderregelung folgen für das was man vor auslandsbafög verdient hat, oder?