Azubis weniger oder dasselbe wie Bürgergeldempfänger?

Velbert2  09.08.2024, 12:36

Was für Zuschüsse?

Inkognito-Nutzer   09.08.2024, 12:37

Das frage ich dich bzw euch…. Gibt es Zuschüsse, Ja - Nein. Wenn Ja - Welche…

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt auf die individuellen Umstände an.

Man müsste erst einmal wissen wie alt das Kind ist, ob es seine Erstausbildung ist, ob die 800 Euro Brutto oder Netto sind die aufs Konto kommen und ob das Kind noch bei den Eltern bzw.einem Elternteil oder im eigenen Haushalt lebt.

Würde das Kind im eigenen Haushalt leben und unter 25 sein, stünde dem Kind das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn es von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würde.

Wären die 800 Euro Nettovergütung, dann käme man auf 1050 Euro im Monat, wären schon fast 100 Euro mehr als mir an Bürgergeld inkl. Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zustehen.

In der Erstausbildung in eigener Wohnung oder WG - könnte unter Umständen noch ein Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit bestehen.

Einen kostenlosen Rechner findet man im Internet, da kommt es unter anderem auf das Einkommen der Eltern und die eigene Vergütung an.


isomatte  10.08.2024, 16:14

Danke dir für deinen Stern !

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Bei den Ausbildungsvergütungen gibt es eine große Bandbreite.

Diese ist aber auch nicht unbedingt ausreichend sein, um davon leben zu können.

Im Bedarfsfall gibt es Ausbildungsbeihilfe.

Ja kann sein, aber was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ausbildung machst du ja, damit du später als Fachkraft mehr verdienst. Bürgergeld bringt dich nirgendwo hin.

Auszubilden erhalten eine Ausbildungsvergütung. Für den Unterhalt sind die Eltern zuständig.


Familiengerd  09.08.2024, 13:01
Für den Unterhalt sind die Eltern zuständig.

Das hängt vom Alter ab.

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