Ich hoffe, du kannst dem Gericht eine Empfangsbestätigung (Quittung) des Verkäufers für das Geld vorlegen! Wenn du nämlich nicht beweisen kannst, dass du den Kaufpreis an ihn bezahlt hast, hast du schlechte Karten.

Die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt immer derjenige, der den Prozess verliert. Wenn also der Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt wird, muß er alle Kosten, also auch deine, bezahlen.

Mit der Verurteilung hast du aber dein Geld noch nicht zurück. Erstens muß das Urteil rechtskräftig werden und wenn der Verkäufer gar kein Geld mehr hat, um es dir zurückzuzahlen, dann mußt du einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung des Urteils beauftragen. Das kann sehr langwierig sein.

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