autoreinigung tür zu tür?

2 Antworten

Nein. Wüsste nicht wer drauf anspringen sollte außer mal eine Einzelperson. Ist nur Zeitverschwendung.

Kein Problem.

Das wäre dann eindeutig gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist volljährig, hast einen Gewerbeschein sowie fundierte kaufmännische Kenntnisse und versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?

Viel Erfolg!


nobodyathome  02.08.2024, 15:39

Umweltauflagen nicht vergessen.

derheromagnet 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 15:38

aber man kann natürlich erstmal testen ob es funktioniert bevor man ein gewerbe anmeldet oder?

Rasentraktor007  02.08.2024, 15:40
@derheromagnet

Nein.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Sorry, aber ist es wirklich sooo schwer, einfach mal die Links anzuklicken und die darin enthaltenen Informationen sinnerfassend zu lesen?

Ach ja:

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Nussbecher  02.08.2024, 15:46
@derheromagnet

Nein, da kann man nicht "testen". Entweder macht man sich selbstständig oder eben nicht. Das Risiko trägt man selbst.