Auto von dezember bis april?

3 Antworten

Im Dezember anmelden, im April wieder abmelden. Dann bekommt er den eventuell zu viel bezahlten Betrag erstattet.

Das nennt man Winterfahrzueug und man kauft ein Fahrzeug das entweder für den Zeitraum die entsprechenden Monate Tüv hat und verschrottet anschließend oder wenn es sich lohnt und der platz vorhanden ist lässt man den bis zum nächsten Winter stehen..

Zulassungs und versicherungsseitig gibtes da keine Sonderegelung und man muß Versichern und Versteuern wie bei jedem anderen Fahrzeug auch.

Nach Abbmeldung : Steuer wird Taggenau abgerechnet also Zurücküberwiesen , Versicherungsbeiträge natürlich auch aber das kann einige Wochen dauern bis da was Zurück kommt..

Ganz normal anmelden.