Auto kaputt?

2 Antworten

Der Schaden ist angerichtet, und es besteht keine Gefahr, dass er sich selbstständig vergrößert. Daher sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht erforderlich.

du willst schadensbegrenzung?

dann solltest du auf jedenfall erst mal feststellen, was du außer deinem auto noch kaputt gefahren hast, und solltest dich bei deiner versicherung bzw. vor allem auch bei dem jenigen, dem das was du kaputt gefahren hast melden. solltest du den jenigen nicht ausfindig machen können, geh zur Polizei.

machst du das nicht, kann deine eventuell vorhandende kaskoversicherung die regulierung des schadens am eigenenen auto ablehnen!

dazu kommt dass unfallflucht ordentlich geld kosten kann!

vor einigen wochen ist bei uns aufm hof auch einer in einen anhänger gefahren. und wollte dann abhauen. doof nur, wenn man glaubt, es reiche, die Nummernschilder mitzumehmen.

bekommen haben se ihn. der wird ne ganze weile zu fuß gehen müssen. und sein schöner neuer benz? oder besser gesagt der schöne neue Benz der Bank? den darf er selbst blechen. daher auch der name Blechschaden.