Auto Händler verkauft ein Auto Privat muss er gewährleistung geben bei verschleiß?
Ich habe mir ein Auto von einem Händler gekauft aber er hat es Privat verkauft (es war nicht sein gebrauchtwagen).
Seit 3 Monaten habe ich das Auto und es macht nur Probleme!
Kühler war undicht.
Drosselklappe undicht.
Motor verbrennt Öl 100km/1L
Die Instandsetzung kostet soviel wie das Auto (5.000€)
Kann ich rechtlich vorgehen da der Motor komplett verschlissen ist und er mir nichts dazu gesagt hat?
6 Antworten
Das ist gängige Taktik von schmierigen Gebrauchtwagenhändlern um sich so vor der Gewährleistung zu drücken und die Steuer zu hinterziehen.
Händler, die so etwas anbieten sollte man generell meiden und am besten auch Anzeigen!
Ob du eine Chance hast dein Geld zurück zu bekommen, wird dir nur ein Anwalt sagen können.
Übrigens wird die Taktik des Verkäufers sein anzubieten, deinen Wagen zu reparieren. Dann meldet er sich 3 Wochen nicht. Irgendwann kannst du deinen Wagen wieder abholen und stellst fest, dass keiner der Mängel beseitigt wurde.
Der ehrliche Kostas mit den aufgehübschten Schrottkisten auf dem alten Tankstellengelände und seiner Truppe von vorbestraften Schmierlappen in der Werkstatt. :-D
Die vorbestraften Schmierlappen könnten ja trotzdem exzellente Automechaniker sein. Ein Auto aus dem letzten Jahr bei einem kleinen Autohändler: "Das war bei uns ein paar Wochen in der Werkstatt und alles ist in Ordnung". Motorhaube auf -> Motor verliert Öl. Da taugt dann doch die Werkstatt gar nichts.
Nein, denn im Vertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen und „gekauft wie gesehen“ vermerkt.
Wenn er es dir Im Kundenauftrag verkauft hat dann muss er keine Gewährleistung geben. Allerdings darf meines Wissens der Händler dann den Vertrag auch nicht unterschrieben haben sondern der tatsächliche Verkäufer der angebliche Kunde. Gibt Händler bei den ist jedes Inserat im Kundenauftrag wie seriös die dann sind kann man sich selbst ausmalen.
Hallo. Bei Verschleiß gibt es keine Gewährleistung sondern nur auf die Funktionalität.
Wenn es nicht sein eigenes Privatauto war, dann war es kein Privatverkauf und er versucht, sich mit Lügen vor seinen Händlerpflichten zu drücken. Du kannst ihn wegen seiner Sachmängelhaftung in die Pflicht nehmen.
Ja, so kennen wir solche Händler.