Auto gekauft,altes in Zahlung gegeben?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage und hoffe dass ihr mir helfen könnt.
Ich hatte vor ca.4 Monate ein Auto bei einem Händler gekauft,Preis 15000 Euro.meinen alten Wagen hat er für 3000 Euro angekauft ,d.h. von den 15000 Euro,3000 abgezogen,sodass ich für den "neuen"12000 Euro bezahlt habe.nach ca.4 Monaten stellt sich raus dass das "neue" Auto einen irreparablen schaden hat.Ich möchte den "neuen"Wagen nun zurückgeben.muss der Händler dann an mich 12000 Euro,oder 15000 zurückzahlen??
Laut Anwalt müssten es 15000 Euro sein ,versteh halt nicht .vielen Dank im voraus für eure Antworten .
4 Antworten
Du hast ihm dein Auto 15.000€ gezahlt (12.000€ + 3000€ der Wert deines alten Autos) somit müsste der Händler dir 15.000€ zurück zahlen. Nun ist es so, dass du das Auto verwendet hast (nennt sich Wertminderung), dadurch könnte der Händler verlangen, dass eine gewisse Summe abgezogen wird und du nicht die 15.000€ bekommst sondern z.B 14.000€.
Soweit ich aber weiß, hat der Händler das Recht den Schaden zu reparieren. Hier stellt sich aber die Frage, um was für einen Schaden es sich handelt.
Danke für deine Antwort.der Händler hatte 3 mal die Gelegenheit das Auto zu reparieren,alles vergebens .ich bin ca 2000 Kilometer mit dem frz .gefahren.der händler darf mir pro gefahrenen Kilometer 0,29 Cent abziehen,laut Anwalt
Laut Anwalt müssten es 15000 Euro sein ,versteh halt nicht .vielen Dank im voraus für eure Antworten .
Dann las es doch den RA regeln und gut ist. Verstehe es aber auch nicht, hast ja nur 12.000,- bezahlt. Eigentlich wird sogar noch etwas für die Nutzung abgezogen.
Wenn der Schaden unter die Gewährleistung fällt, dann ja natürlich, du hast insgesamt 15.000 € bezahlt. Also entweder 15.000 € oder 12.000 € und dein altes Auto (plus eventueller Wertminderung). Dein Anwalt wird es schon richtig machen.
Jetzt hatts geklickt 😁,
Ich hatte einen Denkfehler,ich dachte,wenn ich das fzg für 15000 Euro bei Ihm kaufe und er mir das alte Auto abkauft ,kann er es von den 15000 abziehen.
Vertrau da mal dem Anwalt.
Er sagt ich habe 12000 Euro bar bezahlt plus 3000 Euro an Sachwert