Auto Beschlagnahmt, kriege ich dafür entschädigung?


05.04.2020, 23:00

Sorry für die rechtschreibfehler aber meine Nerven liegen grade blank und es fällt mir schwer mich zu konzentrieren.


05.04.2020, 23:06

An Alle, die dürfen mir doch niemals ein 80'000Fr Auto wegnehmen und dann noch was von Busse erzählen, das ist doch eine elemdige frechheit!!!


05.04.2020, 23:22

Danke leute habt mir geholfen. für mich heissts dann wohl abreise irgendwohin wo die schweiz mir keine post schicken kann

12 Antworten

Nein, natürlich kriegst du keine Entschädigung.

Und wenn dir die Gesetze nicht passen, steht es dir frei, das Land zu verlassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern

Arlecchino  06.04.2020, 00:02
Und wenn dir die Gesetze nicht passen, steht es dir frei, das Land zu verlassen.

Da muss er sich aber sputen.

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Manchmal muss man auch zusehen wie das Auto in der Schrottpresse verschwindet.

Natürlich wird dein Auto konfisziert und Natürlich wirst du gebüsst.

Die Frechheit liegt übrigens ganz allein auf deiner Seite.

Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz:

Art. 90 SVG

Verletzung der Verkehrsregeln
1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.
2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
3 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
4 Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
d. mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
(...)

Art. 90a SVG

Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen
1 Das Gericht kann die Einziehung eines Motorfahrzeugs anordnen, wenn:
a. damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde; und
b. der Täter durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden kann.
2 Das Gericht kann die Verwertung des Motorfahrzeugs anordnen und die Verwendung des Erlöses, unter Abzug der Verwertungs- und Verfahrenskosten, festlegen.

Die frage ob ich den wieder sehe oder ich Geld bekomme hat mir aber niemand beantwortet.

Wahrscheinlich weder noch, es könnte nämlich sein, dass Dein Auto den Besitzer gewechselt hat, die Schweizer sind diesbezüglich als ziemlich humorlos bekannt.

https://www.blick.ch/news/schweiz/ford-von-ex-bachelor-kandidatin-s-m-29-beschlagnahmt-das-passiert-mit-den-raser-autos-id8156735.html


ArcticSunrise  05.04.2020, 23:05

Super. Ich liebe die Schweiz dafür. Hihi.

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Wer 151 in einer 80er Zone fährt, ist nicht tauglich ein Fahrzeug zu führen

Die Konfiszierung halte ich für richtig und geboten. Wenn einer wild in der Gegen herumballert lässt man ihm auch nicht das Gewehr, nur weil er niemanden getroffen hat.

Eine Entschädigung wirst du nicht bekommen, im Gegenteil. Auf dich kommt eine hohe strafe zu. Da du scheinbar auch keinerlei Unrechtsbewusstsein hast kann ich nur hoffen, dass man dir auf Dauer den Führerschein entzieht und du eine hohe Geldstrafe bekommst. Eine Haftstrafe bleibt dir hoffentlich erspart.

Dennoch alles Gute (zu Fuss)


Goodnight  06.04.2020, 00:43

Ich finde ja es bleibt zu hoffen, dass ihm eine Haftstrafe nicht erspart bleibt.

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