Ausziehen während der Schulzeit als Erwachsener?

4 Antworten

Dir stehen schon Möglichkeiten offen, auszuziehen. Ich möchte auch das Elternhaus verlassen, weil ich mich hier nicht (immer) sonderlich wohlfühle. Es ist ganz natürlich, dass man irgendwann das Elternhaus verlassen möchte. Allerdings möchte ich lieber in eine eigene Wohnung als in eine Wohngruppe ziehen, aber dazu fehlen mir derzeit noch die finanziellen Mittel. Ich arbeite daran, dass ich mir irgendwann eine eigene Wohnung leisten kann. Bis dahin werde ich wohl bei meinen Eltern leben, auch wenn es teilweise nur schwer zu ertragen ist.

Ich liste jetzt nicht alle Möglichkeiten auf, die dir zur Verfügung stehen, aber wenn du ausziehen willst, wirst du sicher einen Weg finden.

Warum sollte jemand oder etwas für dich zuständig sein? Du bist doch erwachsen.

Grundsätzlich kannst du zur Fachhochschulreife BAföG beantragen. Aber nur dann, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und von deren Wohnung aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.

Eltern sind gegenüber ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Eltern sind jedoch frei in der Art und Weise der Unterhaltsgewährung - diese kann durch Naturalunterhalt (Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc.) im Elternhaus oder in Geldform geleistet werden.

Einem volljährigen Kind steht kein gesetzliches Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. Deine Eltern können also von dir verlangen, dass du ausziehst.

Gleichwohl kannst du nicht verlangen, dass sie dir Barunterhalt leisten, wenn sie dich auch weiter bei sich wohnen lassen.

Alles Gute für dich!

Such Dir eine Wohnung - einen Vermieter, der Dich nimmt. Da musst Du leider viel Glück haben. Denn Du hast kein Einkommen und Wohnungen sind zur Zeit extrem knapp = viele Bewerber auf eine Wohnung.

Ich drück Dir trotzdem die Daumen!

Alternativ könntest Du Deine Eltern umerziehen: Es muss bei Euch nicht Krieg herrschen. Ihr seid nun alle erwachsen und könntet in Ruhe Meinungsverschiedenheiten ruhig und sachlich ausdiskutieren. Da muss keiner schreien, beleidigen oder gar handgreiflich werden!

Das Jugendamt wäre insoweit zuständig, wenn es darum geht Unterhaltsansprüche auszurechnen.

Allerdings sind deine Eltern dir nicht zum Barunterhalt verpflichtet, wenn du "ohne Not" ausziehst. Und eure Differenzen muss man in der Regel wohl so betiteln, da ja einige junge Leute in dem Alter sich gerne mal mit den Elten in die Haare kriegen.

Sie bieten dir Zuhause Kost und Logis und damit hat sich die Unterhaltspflicht für sie auch schon erledigt.

Würdest du jetzt nach der Schule ein Studium beginnen, dann solltest du BAföG beantragen. Zusammen mit dem Kindergeld, falls BAföG bewilligt wird, könntest du dir dann ggf. ein WG Zimmer leisten oder eine kleine Wohnung.

Oder du beginnst eine Berufsausbildung und ziehst dann mit der Ausbildungsvergütung samt Kindergeld aus.

Würden deine Eltern dich jetzt allerdings von die Tür setzen, dann sieht die Sache schon anders aus. Bei Leistungsfähigkeit müssten sie dir dann auch Barunterhalt leisten.

Wäre es bei euch nun so gelagert, dass das Jugendamt z.B. schon länger Kenntnis davon hat, dass deine Eltern dich verbal oder körperlich misshandeln, dann könnten sie dir eine Bescheinigung für das Jobcenter ausstellen, welches in sehr eng begrenzten Fällen eine Kostenübernahmezusage für eine eigene Wohnung für junge Leute unter 25 übernimmt. Das scheint hier nun aber nicht gegeben zu sein.

Somit wirst du wohl mindestens bis zum Schulende dort wohnen bleiben müssen und dann musst du sehen wie es beruflich bei dir weitergeht und was du finanzieren kannst.

Schüler - BAföG gibt es übrigens nicht, wenn man eine allgemeinbildende Schule besucht und die Schulform vom Elternhaus erreichbar ist.