Wohngruppe mit 18?

2 Antworten

"Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet." (§ 41 SGB VIII)

Ob du das erfüllst, muss das dortige Jugendamt beurteilen. Und falls ja, wird dir das Jugendamt eine geeignete Hilfe anbieten. Das kann z.B. eine Wohngruppe sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ja das ist möglich, zumindest hat dies ein Nachbarsohn hier (Schleswig-Holstein) ebenso gemacht. Er war volljährig und hatte hier eine Ausbildungsstelle. Mit der Mutter, dem neuen Mann und kleinen Geschwister ging nichts mehr und zu seinem Vater konnte er auf Grund der Entfernung nicht.

Er hat sich ans Jugendamt gewandt und die haben ihn in einer Wohngruppe untergebracht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anonym1305787 
Beitragsersteller
 30.10.2023, 20:27

Weisst du ob er Zahlen muss oder ob das übernommen wird?

verreisterNutzer  30.10.2023, 20:30
@Anonym1305787

Nein leider nicht, da ich mit der Mutter bekannt bin und es auch Streitigkeiten mit ihr gab, habe ich keinen Kontakt mehr zu ihm bzw. er hat auch den Kontakt zu uns (er war mit meinem Sohn befreundet) abgebrochen. Evtl. muss da was gezahlt werden, aber wenn Du dort wohnst, kann z.B. Dein Kindergeld herangezogen werden und evtl. auch Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Das dürften die Mitarbeiter beim Jugendamt aber genau wissen und mit Dir gemeinsam ausarbeiten, wie das letztendlich gut zu bewerkstelligen ist.

Anonym1305787 
Beitragsersteller
 30.10.2023, 20:32
@verreisterNutzer

Danke dir für deine ausführliche Antwort und deine Zeit. Wünsche dir noch einen Schönen Abend