Arbeiten die Jugendämter zwischen den Städten zusammen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuständig für dich ist NUR das Jugendamt, bei dem du lebst. Alle anderen Jugendämter werden dir keine Beratung anbieten, sondern zu deinem Heimatjugendamt verweisen.

Einzige Ausnahme: Bei Inobhutnahmen ist immer das Jugendamt zuständig, wo sich der Minderjährige tatsächlich gerade aufhält. Dann nehmen wir auch Kinder in Obhut, die nicht bei uns leben. Aber spätestens am nächsten Tag rufen wir das Heimatjugendamt an, um eine Perspektive zu besprechen. Und davon abgesehen bist du nicht mehr minderjährig.

Evtl könnte eine Beratungsstelle oder Schulsozialarbeit dir helfen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ist bei mir genauso. Aber das Jugendamt macht da nichts. Du könntest aber dir die Wohnung vom Jobcenter bezahlen lassen, falls du in der Ausbildung bist

Mit 20 bist du erwachsen und kannst ausziehen. Da ist das Jugendamt nicht mehr zuständig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Diskel 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 11:55

Ich bin in der Ausbildung dementsprechend kann ich es nicht finanzieren in meiner Altersklasse können und werden die auch helfen

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data2309  31.05.2024, 11:58
@Diskel

da kannst du dir anderweitig unterstützung holen; wohngeld, jobcenter

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Jana174923  31.05.2024, 12:00
@Diskel

Nichts davon ist Aufgabe vom Jugendamt. Da musst du zum jobcenter.

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