Ausziehen mit 19 aber pflegekind?
Hallo , ich bin mittlerweile 19 und werde nächste Jahr 20. Und da es echt stressig bei mir zu Hause ist und ich aber echt keine Lust mehr habe hier zu wohnen, da auch das Verhältnis echt nicht gut mehr ist, will ich ausziehen. Aber soweit ich weiß, geht das nicht so leicht. Da ich arbeite gehe, dachte ich es wäre eigentlich kein Problem, aber anscheinend schon. Könnte jemand sagen, ob das stimmt? Da ich echt nicht mehr kann und ausziehen will. Muss ich wirklich alles selber bezahlen? Etc
2 Antworten
Pflegekinder haben es mit der Volljährigkeit einfacher an eine eigene Wohnung zu kommen, da mit dem 18 Lebensjahr u. a auch das Kindergeld für die Pflegeeltern entfällt und auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch durch das Pflegekind entfällt.
Sucht sich der junge Volljährige eine eigene Wohnung, so hat er/sie Anspruch auf Beihilfe für die Einrichtung der Wohnung und angemessenen Hausrat. Diese Beihilfe erfolgt natürlich nur über Antragstellung.
Der Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII: Der junge Volljährige muss den Antrag stellen un seinen Bedarf begründen. Die Praxis zeigt, dass zur Zeit immer seltener Hilfe für junge Volljährige in der Pflegefamilie gewährt wird und wenn, dann zeitlich sehr begrenzt und höchstens für ein Jahr.
Sucht sich der junge Volljährige eine eigene Wohnung, so hat er/sie Anspruch auf Beihilfe für die Einrichtung der Wohnung und angemessenen Hausrat. Auch diese Beihilfe erfolgt natürlich nur über Antragstellung.
https://www.moses-online.de/praktische-ver%C3%A4nderungen-pflegekind-vollj%C3%A4hrigkeit
Bist du noch in Ausbildung, dann wirst du natürlich in erster Linie auf deine Unterhaltsansprüche gegen die Eltern verwiesen.
In Frage kommt aber auch BAföG bei schulischer Ausbildung oder einem Studium. Oder aber auch Berufsausbildungsbeihilfe.
Eigenes Einkommen wäre beim BAB natürlich anzurechnen. Aber auch beim Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. In der Theorie würden dir 930 Euro inkl. Kindergeld zustehen.
Da du noch unter 21 bist, solltest du dich in erster Linie erstmal an das Jugendamt wenden.