Ausziehen mit 18, habe ich recht auf Wohngeld, Bürgergeld?

4 Antworten

https://www.ausbildung.de/ratgeber/wohnung/

Ich würde zu einem Zimmer in einer WG oder einem Lehrlingswohnheim raten, sprich auch mal dem Arbeitgeber und bitte ihn um Hilfe. Größere Firmen haben oft gewisse Connections oder zumindest einen guten Ruf im Ort, von dem du profitieren kannst.

Einige Berufsschulen verfügen über eigene bzw. angegliederte Wohnheime, und auch Handwerkskammer bzw. IHK kennen entsprechende Angebote, wenn sie vorhanden sind.

Du solltest dich unbedingt auch ans Jugendamt wenden, deren Zuständigkeit endet nicht automatisch mit deinem 18. Geburtstag. Wenn du wirklich nicht zu deinen Eltern zurück kannst und von ihnen auch keine Unterstützung zu erwarten ist, sollte das "offiziell festgestellt" sein, damit du es bei anderen Anträgen direkt angeben kannst.

Eine eigene Wohnung kannst du dir als Azubi in den wenigsten Gegenden leisten, und kaum ein Vermieter wird sich auf dich einlassen. Dazu kämen beachtliche Neben-Nebenkosten, die du anderswo nur anteilig trägst (Rundfunkbeitrag, Internet, Abos...).

Ansonsten solltest du dir klarmachen, dass du ab sofort weitgehend für dich selbst verantwortlich bist, selbst aktiv werden musst und das ein oder andere auch ohne staatliche Unterstützung hinbekommen kannst...

Deine Unterkunft musst du selbst suchen und deine Erstausstattung kannst du dir bei Kleinanzeigen schenken lassen, und wenn du mit deinem Einkommen aus dem Aushilfsjob ein Zimmer findest, darfst du direkt einziehen, wenn du nicht auf irgendein Ämter-Okay warten musst.

Alles Gute und viel Erfolg!

Derzeit hast du nur Kindergeld.

Wenn du u25 bist, keine Abgeschlossene Ausbildung hast, sind deine Eltern dir Unterhaltspflichtig, allerdings nur in Zeiten von Schule/Ausbildung/Studium. Nicht in Zeiten, wo du nichts machts. Übergangsweise(bis 4 Monate) hast du Anrecht auf Kindergeld zwischen den Zeiten, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

ALG2 würde dir nur zustehen, wenn das JA oder auch das JC dem Auszug aus deinem Elternhaus zugestimmt hätten, weil sie sich ein Bild davon machen konnten, das du dort nicht bleiben kannst. Oder deine Eltern hätten dich rauswerfen müssen. ALG2 ist ergo eine Kann-Leistung in deinem Fall, du kannst versuchen es zu beantragen.

Ergo wirst du tatsächlich warten müssen, bis deine Ausbildung anfängt, dann hast du Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Unterhalt und ggf noch BAB. Alles zusammen wenigstens 1000 € und dann reicht es auch für ein kleines WG Zimmer. Das du dir aber tatsächlich selber suchen mußt.


Anonymmm192 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:22

Also wird es für mich keine Möglichkeit geben noch vor der Ausbildung auszuziehen? Das heißt ALG2 beantragen und abwarten? Auf Wohngeld habe ich kein Recht?
Alg beantrage ich dann beim Jobcenter und sobald ich eine Wohnung gefunden habe bezahlen die das?

tut mir leid für die ganzen Fragen aber ich kenne mich mit dem Jobcenter kram nicht aus und telefonisch/ persönlich helfen die mir auch nicht wirklich weiter

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berlina76  12.07.2024, 20:26
@Anonymmm192

Da du noch nie gearbeitet hast steht dir wie gesagt auch kein ALG2 zu.

Ich würde dir raten dich ans JC zu wenden, die stehen dir bis 21 noch beratend zur Verfügung. Und wenn die eine Chance sehen werden die dich zum JC schicken. Wenn dann das JC der Mietkostenübernahme zustimmt kannst du dir ne Wohnung suchen.

Wenn das JC nicht zustimmt, mußt du alles aus eigener Tasche tragen, was ohne Job natürlich schwierig wird.

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Anonymmm192 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:30
@berlina76

Oke ich ruf da morgen mal an und hoffe dass die mir helfen können. Vielen lieben dank und ein schönen Abend noch❤️

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Wenn Du schon eine Ausbildung fest hast und vielleicht auch schon einen Azubivertrag, nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebst, also eine eigene Meldeanschrift hast, steht dir zumindest das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Für Wohngeld müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Wenn Du nur einen Minijob machst und dazu Kindergeld bekommen würdest, könnte das etwas eng werden, um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Du müsstest min.soviel Einkommen haben, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen könntest und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro min.noch um die 80 % zum Leben zur Verfügung hättest.

Aber selbst wenn Du die Voraussetzungen erfüllen würdest, bestünde spätestens mit Beginn deiner Ausbildung kein Anspruch mehr auf Wohngeld, weil Du dann entweder BAB - bekommst oder zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf hättest und auch dann wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Dem Grunde nach bedeutet, es würde nur deshalb kein BAB - gezahlt, weil entweder die Eltern ein zu hohes Einkommen haben oder Du eine zu hohe Vergütung.

Einen kostenlosen BAB - Rechner findest Du im Internet.

Du kannst einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, da Du aber noch unter 25 bist, würde das Jobcenter den Antrag bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen nur dann bewilligen können, wenn es für den Auszug bei den Eltern einen wichtigen Grund gab bzw.deine Eltern dich rausgeworfen haben.

Da könnte dir das Jugendamt bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch hilfreich zur Seite stehen und dir für das Jobcenter ein Schreiben erstellen, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnen könntest.

Damit hättest Du dann auf jeden Fall bessere Chancen den Antrag auf Bürgergeld für Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bewilligt zu bekommen.

Dann könntest Du auch im nachhinein einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen, wenn der Antrag bewilligt würde.

Einen Antrag auf Bürgergeld kannst Du also auf jeden Fall stellen, selbst wenn das Jobcenter keinen wichtigen Grund für deinen Auszug sehen würde und die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum ablehnen würde, stünde dir zumindest der derzeitige Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 451 Euro pro Monat zu.

Aber Kindergeld und Erwerbseinkommen würden dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd darauf angerechnet.

Du kannst Bürgergeld beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.