Ausziehen mit 17 und noch Schüler?

3 Antworten

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Der Sachbearbeiter beim Jobcenter ist derjenige, der ihm die Wohnung bewilligen muss. Also sollte er sich erst mal an den wenden. Aus deinem Bericht entnehme ich, dass die Eltern mit der Erziehung der Kinder vollkommen überfordert sind. Dann hat er auch das Recht auszuziehen. Manchmal stellt sich das Amt ein wenig komisch an. Denn es besteht generell die Pflicht für die Eltern für ihre Kinder zu sorgen bis diese 25 Jahre alt sind. Aber wenn die Zustände so schlimm sind, dann kann das niemand erzwingen.


Elli881 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 00:17

Vielen Dank für die Antwort das macht Hoffnung und wir werden uns mal an den Sacharbeiter wenden.

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Rudnik  07.02.2015, 21:34
@Elli881

Also ich kenne mehr als einen Fall, wo das geklappt hat.

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Bezahlen müssten das schon die Eltern, da sie bis zum Ende der ersten Ausbildung für ihr Kind zuständig sind.

Vlt. kann er auch Schülerbafög bekommen, falls er mit dem Ausbildungsgeld nicht hinkommt. Das Kindergeld könnte er auch bekommen.

Redet mal mit dem Jugendamtsmitarbeiter, der sowieso immer mal da ist.


Elli881 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 16:14

die Eltern bekommen nur Harz 4 und eine Ausbildung wird er wohl nicht finden da er keinen guten Abschluss haben wird. Uns geht es ja jetzt im Moment auch nur um die Zeit bis er 18 ist. Ist halt grade passend mit unserer Wohnung vor allem weil wir viele Möbel von uns drinne lassen und er sich dann nicht extra neue kaufen müsste. Mit Berufs Schule meinte ich dieses Berufs vorbereitende Jahr.

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Hi, man kann unter gewisse Voraussetzungen auch eine Wohnung unter 25 bekommen. U25-Regelung Für unter 25-Jährige, unverheiratete Hartz IV-Empfänger besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung (SGB II § 22 Abs. 2a). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Verbleib in der elterlichen Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft zumutbar ist. Nur in Ausnahmefälle werden die Kosten übernommen. Gravierende soziale Gründe, die das Zusammenleben im elterlichen Haushalt unzumutbar machen, ein Umzug aus beruflichen Gründen oder sonstige schwerwiegende Gründe können zu einer Ausnahme führen. Ausschlaggebend ist dabei, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung vor dem Auszug beim zuständigen Jobcenter gestellt werden muss. Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihr volljähriges Kind weiterhin in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu lassen. Denn laut BSG endet mit der Volljährigkeit des Kindes die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht. Eltern haben demnach die Möglichkeit, ihr volljähriges Kind – ob im Guten oder Bösen - zum Auszug zu zwingen. Dann greift die sogenannte Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, nach der dem Kind, auch wenn es unter 25 Jahre alt ist, der volle Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie deren Kostenübernahme und der Regelsatz für Alleinstehende zu steht. Quelle http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-wohnung/


beangato  27.01.2015, 18:02

Der Junge ist 17 - da spielt noch kein Jobcenter mit.

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jolalana  27.01.2015, 20:10

Wird aber 18 im Mai

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Elli881 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 00:20

Vielen Dank für die Antwort. Ja es gibt wirklich sehr viele Gründe. Es geht einfach nicht mehr. Er bekommt oft Tage lang nichts zu essen weil einfach kein Geld dafür da ist. Na gut er ist zwar nicht schlank aber trotzdem. Er ekelt sich davor essen zu machen da alles so dreckig und versifft ist. Das ist aber nicht alles. Wie gesagt Privatsphäre ist gar nicht gegeben. Der Vater versucht Nachts wenn er schläft den Pin seines Handys um zu schauen was er mit wem schreibt. Naja ich hoffe das klappt alles.

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