Ausziehen mit 17 und noch Schüler?
Hallo
Es geht um meinen 17 Jährigen Neffen. Dieser möchte bei seinen Eltern raus da er sich dort nicht wohl fühlt. Zu der Wohnsituation möchte ich nichts sagen da es mir echt die Tränen in die Augen treibt, wie mein Neffe und seine 15 Jährige Schwester Leben müssen und keiner tut was. Obwohl das Jugendamt beinahe alle zwei Wochen kommt. Er wird leider erst im Mai diesen Jahres 18 und da wir gerade aus unserer Wohnung in die Nachbars Wohnung ziehen, hatten wir gedacht das mein Neffe unsere Wohnung bekommt. Würde alles passen von der qm zahl her usw. Und er möchte das auch unbedingt und freut sich schon raus zu kommen bei seinen Eltern. Es ist eine Qual für ihn er kann Nervlich nicht mehr und hat keine Privatsphäre und nichts. Nun das Problem ist das er noch zur Schule muss und ich aber morgen meinen Vermieter fragen wollte ob er die Wohnung noch bis März/April frei hält, weil der junge hat ja nicht mal einen Ausweis und nichts muss er alles vorher noch erledigen. Das wäre auch bestimmt kein Problem aber arg viel länger wird nicht drin sein und da er erst mitte mai 18 wird, jetzt meine Frage. Wie sieht das aus wenn er noch zur Berufs Schule geht? Wer bezahlt ihm die Wohnung bzw bekommt er sie überhaupt bezahlt. Kann mir jemand Tipps geben wie ich ihm helfen kann wo wir hin müssen um das zu regeln? Seine Eltern haben beide das ok gegeben das er raus kann und so hätte ich ihn auch im Blick, das er sein Leben in den Griff bekommt. (Wohne dann ja neben an.) Müssen wir zum Jugendamt oder muss er zu seiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter ? Ich kenne mich da überhaupt nicht aus damit. Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe. Wenn noch Fragen offen sind beantworte ich auch gerne :)
3 Antworten
Der Sachbearbeiter beim Jobcenter ist derjenige, der ihm die Wohnung bewilligen muss. Also sollte er sich erst mal an den wenden. Aus deinem Bericht entnehme ich, dass die Eltern mit der Erziehung der Kinder vollkommen überfordert sind. Dann hat er auch das Recht auszuziehen. Manchmal stellt sich das Amt ein wenig komisch an. Denn es besteht generell die Pflicht für die Eltern für ihre Kinder zu sorgen bis diese 25 Jahre alt sind. Aber wenn die Zustände so schlimm sind, dann kann das niemand erzwingen.
Bezahlen müssten das schon die Eltern, da sie bis zum Ende der ersten Ausbildung für ihr Kind zuständig sind.
Vlt. kann er auch Schülerbafög bekommen, falls er mit dem Ausbildungsgeld nicht hinkommt. Das Kindergeld könnte er auch bekommen.
Redet mal mit dem Jugendamtsmitarbeiter, der sowieso immer mal da ist.
die Eltern bekommen nur Harz 4 und eine Ausbildung wird er wohl nicht finden da er keinen guten Abschluss haben wird. Uns geht es ja jetzt im Moment auch nur um die Zeit bis er 18 ist. Ist halt grade passend mit unserer Wohnung vor allem weil wir viele Möbel von uns drinne lassen und er sich dann nicht extra neue kaufen müsste. Mit Berufs Schule meinte ich dieses Berufs vorbereitende Jahr.
Hi, man kann unter gewisse Voraussetzungen auch eine Wohnung unter 25 bekommen. U25-Regelung Für unter 25-Jährige, unverheiratete Hartz IV-Empfänger besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung (SGB II § 22 Abs. 2a). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Verbleib in der elterlichen Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft zumutbar ist. Nur in Ausnahmefälle werden die Kosten übernommen. Gravierende soziale Gründe, die das Zusammenleben im elterlichen Haushalt unzumutbar machen, ein Umzug aus beruflichen Gründen oder sonstige schwerwiegende Gründe können zu einer Ausnahme führen. Ausschlaggebend ist dabei, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung vor dem Auszug beim zuständigen Jobcenter gestellt werden muss. Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihr volljähriges Kind weiterhin in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu lassen. Denn laut BSG endet mit der Volljährigkeit des Kindes die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht. Eltern haben demnach die Möglichkeit, ihr volljähriges Kind – ob im Guten oder Bösen - zum Auszug zu zwingen. Dann greift die sogenannte Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, nach der dem Kind, auch wenn es unter 25 Jahre alt ist, der volle Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie deren Kostenübernahme und der Regelsatz für Alleinstehende zu steht. Quelle http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-wohnung/
Vielen Dank für die Antwort. Ja es gibt wirklich sehr viele Gründe. Es geht einfach nicht mehr. Er bekommt oft Tage lang nichts zu essen weil einfach kein Geld dafür da ist. Na gut er ist zwar nicht schlank aber trotzdem. Er ekelt sich davor essen zu machen da alles so dreckig und versifft ist. Das ist aber nicht alles. Wie gesagt Privatsphäre ist gar nicht gegeben. Der Vater versucht Nachts wenn er schläft den Pin seines Handys um zu schauen was er mit wem schreibt. Naja ich hoffe das klappt alles.
Vielen Dank für die Antwort das macht Hoffnung und wir werden uns mal an den Sacharbeiter wenden.