Außenwand - Innenwand in einer Gemeinschaftseigentum?
Hallo,
ich habe eine frage bezüglich einer Gemeinschaftseigentumswohnung.
Wir haben schimmel in der Wohnung, und die Gemeinschaftskasse zahlt quasi nur Außenwände, rest nicht. Nun die frage:
Eine Wand davon ist wirklich eine Außenwand, das wurde auch so bestätigt, weil dahinter Erde liegt. Diese gehört zur Gemeinschaft!
Hinter einer anderen Wand ist jedoch der Keller von der gesamten Wohnung der Gemeinschaft. Also da ist ein Waschraum für Waschmaschine usw für alle!
Nun ist die WAND, hinter der sich ein Waschraum befindet, auch eine außenwand?
Oder ist es doch eine Innenwand und wir müssen die kosten für den Schimmel decken? Also diese Wand ist zwischen unserem Schlafzimmer und Waschraum.
Wenn es eine Außenwand ist, wie belege ich das? Weil dahinter nicht unsere eigene Wohnung ist sondern außerhalb unserer Wohnung.
Ich würde mich auch gerne über BEWEISE freuen wo sowas stehen könnte.
Vielen Dank!
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6 Antworten
Das ist eigentlich Wurscht ob es eine Außenwand ist, oder nicht. Aus Schall- und Brandschutztechnischen Gründen ist diese Innenwand mit Sicherheit eine tragende Wand und gehört somit ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum.
Die Frage sollte eher sein: Ist wegen dem Schimmelbefall ein Baumangel ursächlich (dann sollte die Eigentümergemeinschaft zählen) oder sind Heiz- und Lüftungsmängel ursächlich (dann zahlt der Eigentümer dieser Wohnung).
Im Letzteren Fall wird die Eigentümergemeinschaft mit Sicherheit nicht zahlen und sogar evt. noch Schadenersatz vom Verursacher fordern.
Alle tragenden Wände sind Gemeinschaftseigentum. Also Außenwände immer, aber auch die meisten Innenwände, weil sie tragende Funktion haben. Dünne Leichtbauwände dagegen haben oft nur trennende Funktion zwischen 2 Zimmern innerhalb der Eigentumswohnung. Das ist in den Bauzeichnungen meist sofort erkennbar.
Eine gemeinsame Wand zwischen Wohnung und Hausflur, Keller oder Waschküche ist eindeutig Gemeinschaftseigentum.
wenn aber der Raum als Feuchtraum ausgelegt ist muss er auch dicht sein sonst ist es ein Baumangel.
lg sikas und gute nacht
Nach der Beschreibung gehört die Wand zum Gemeinschaftseigentum. Wenn ihr aber Schimmel in der Wohnung habt und es eine Innenwand ist, dann sollte man eher prüfen, wie der Schimmel entsteht. Der Regelfall ist keine ausreichende Luftzirkulation. In Eurem Fall könnte es auch eine fehlende Abdichtung zum Waschraum sein. Wurde da schon ein Fachmann hinzugezogen?
Du schreibst, der Regelfall (für die Schimmelbildung) ist keine ausreichende Luftzirkulation.
Da ist so nicht richtig. Auch wenn man übers gekippte Fenster ausreichend lüftet, kann man Schimmel bekommen.
Entscheidend ist der Wärmestransport durch die Luftzirkulation für eine ausreichende Oberflächenerwärmung.
Kommt ausreichend Wärme in die Ecke, findet keine Luftfeuchteerehöhung (rF) durch Luftabkühlung vor der kühleren Oberfläche statt und der Schimmel kann vermieden werden.
Die Wärme kann jedoch nicht nur durch Warmluft in die Ecke gebracht werden, sondern auch durch Wärmestrahlung.
Da letzteres stoffunabhängig funktioniert, ist das Lüftungsverhalten des Bewohners nahezu egal - sprich mit viel Wärmestrahlung im Raum reicht die einmalige tägliche Lüftung zu hygienischen Zwecken völlig aus und trotzdem entsteht kein Schimmel.
Die Wärmestrahlung beruhigt auch die Luft, da Temperaturunterschiede als Motor für Luftbewegungen vermieden werden. Stehende Luft und kein Schimmel in der Ecke müssen sich also nicht ausschließen.
Danke. Ich will Dir ja auch nicht widersprechen (bist ja auch vom Fach 😉😊)
Wenn Du Dir das Problem des FS anschaust, braucht er m.E. keine Beratung über Wärmedurchgangskoeffizienten und Lambda- und U-Werte. Erfahrungsgemäß (Erfahrung Haus und Grund, eigene Erfahrung) ist es aber leider doch zumeist das falsche (!) Lüftungsverhalten. Übers gekippte Fenster kann man m.E. nicht ausreichend lüften, da damit primär Wärmetransport aber kaum Feuchtetransport erfolgt (keine Ahnung, warum das immer noch angeboten wird).
Ich denke, dass aber ersichtlich ist, dass ich auf eine falsche oder defekte Abdichtung abziele.
Dennoch ist die Fragestellung des FS eine andere, nämlich die des WEG-Rechts.
Die Frage, wen man in Verantwortung nimmt, stellt sich doch aber gar nicht, wenn es das Schimmelproblem nicht gäbe. ;)
Daher meine Ausführungen zur Schimmelproblematik.
Aber auch bei Dir ist es nicht angekommen, dass es eben nicht immer ausreichend ist, gut zu lüften, weil Lüften nicht der Hauptgrund für Schimmelbildung aus der Raumluftfeuchte heraus ist.
Und viele schadhaften Abdichtungen sind nicht wirklich schadhaft, weil es eben auch Feuchte aus der Raumluft heraus ist. Da werden dann schnell sinnlose Sanierungen beschlossen und durchgeführt und nach einiger Zeit tritt das gleiche Problem erneut auf, weil die Ursache nicht behoben wurde.
PS: Übers gekippte Fenster wird übrigens schon ausreichend gelüftet, jedoch unterbindet das gekippte Fenster die Wärmeversorgung der inneren Außenwandoberfläche und vor kalter Außenwand bilden sich u.U. Luftfeuchten, die die Schimmelbildung ermöglichen.
Man kann nicht falsch lüften, wenn man zur Oberflächenerwärmung nicht das Medium Luft missbraucht (stofflicher Wärmetransport) sondern die Wärmestrahlung.
Der Schimmelproduzent sitzt daher oft unter dem Fenster und bewohnt nicht die Wohnung.
imho wichtiger ist die frage nach der ursache des schimmelbefalls, immerhin ist es nicht auszuschließen, dass eine wasserführende leitung in der wand schadhaft ist. möglich ist auch die kombination einer relativ kalten wand und unzureichendes lüften / heizen im schlafzimmer.
Ursächlich für den Schimmel ist aber nicht die unzureichende Luftzirkulation.