Ausreisepflichtig?

3 Antworten

Hallo,

wenn man eine Duldung hat, heißt dies, dass man Ausreisepflichtig ist. Der Asylantrag wurde also abgelehnt.

Du hast die Möglichkeit mit einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde Deutschland zu verlassen und mit einem Ehevisum wieder einzureisen. Dann erhält man einen Aufenthaltstitel und kannst wie gewohnt weiter arbeiten.

Aber ohne einmal ins Heimat auszureisen und mit einem anderen offiziellen Visum wieder einzureisen, bleibt man immer mit einer Duldung ausreisepflichtig.

Erst mal ein großes Lob: Ihr Deutsch ist klasse! Seit wann leben Sie hier? Von wo kommen Sie? Was machen Sie beruflich?

Bisher dachte ich immer, wer mit einer deutschen Person verheiratet ist, darf hier bleiben. Offenbar doch nicht???

Haben Sie gemeinsame Kinder?

Verstehen Sie Sich gut mit Ihrem Chef? Vielleicht weiß er weiter?

Oder eine Beratungsstelle für Asylbewerber?

Eventuell auch ein Anwalt? Der kostet leider ...

So freundlich, wie Sie schreiben, gehe ich nicht davon aus, dass Sie eine Straftat begangen haben und deswegen ausreisen sollen?

Ich drücke Ihnen beide Daumen, dass alles gut wird!

Wenn du eine deutsche Ehefrau hast, hast du doch sogar ein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft. Ich kann mir schwer vorstellen, dass in deinem Fall eine Rückführung rechtens ist. Zumal du ja auch arbeitest und dich sicherlich schon gut hier integriert hast.