Ausrede um nicht auf die Klassenfahrt mitfahren zu müssen?

13 Antworten

Also wenn du nur nicht mit möchtest wegen dem Geld dann könnten deine Eltern auch eine Bildungskarte beantragen. Dann wird das Geld von der Gemeinde bezahlt Des haben meine Eltern auch gemacht, weil sonst hätten wor auch nicht genug Geld für meine Abschlussfahrt. Aber wenn du da trotzdem nicht hin möchtest dann würde ich das deine Lehrer/-in einfach sagen. In unserer Schule gibt es jedes Jahr mehrere 10. Klässler die nicht mit zur Abschlussfahrt gehen:)

Hallo,

ich würde mit der Lehrerin reden und ihr erklären, dass du sehr gerne mitfahren würdest, das aber einfach viel zu teuer ist und deine Eltern sich das nicht leisten können.

Eine Freundin von mir hatte auch finanzielle Probleme zu Hause, da hat der Schulverein einen Teil bezahlt, das war aber ein Ausnahmefall, da zufällig noch Geld über war und das dann eben auf die Anträge verteilt wurde. Bei einer anderen Klassenfahrt haben die Lehrer die mitkamen privat einen Teil bezahlt, was echt extrem nett war. Beide Fälle sollten nicht öffentlich gemacht werden, weil es eben Ausnahmen waren, ich weiß es nur weil ich die Freundin zu den Gesprächen begleiten durfte. Es wurde schon gesagt, sollte jemand Probleme haben kann man sich an die Lehrer wenden, aber nur sie hatte es gemacht. Es kann also evtl. sogar eine einfache Lösung geben.

Ich finde über 800€ echt extrem teuer. Wie sollen sich das denn Eltern mit mehreren Kindern oder geringem Einkommen leisten können? Bei uns gab es immer die Grenze von maximal 400€, wobei meist versucht wurde um die 300€ oder weniger zu bleiben.

800€ zahle ich nicht mal für eine Woche Urlaub, die dann dahin geht wo ich wirklich möchte und zu einem Zeitpunkt meiner Wahl (Flug, Unterkunft, Ausflüge und Verpflegung inklusive!).

Das mit dem Termin ist blöd, aber du könntest ja schon vorher lernen und dann einfach nur ein paar Lernzettel mitnehmen. Zwischendurch hat man immer mal eine ruhige Minute, wo man sich kurz was angucken kann.

Hallo aisha13,

 eine Klassenfahrt ist eine für alle verpflichtende Gemeinschaftsveranstaltung, die in Zusammenarbeit mit den Eltern, was Planung und Finanzierung angeht, lange im Voraus organisiert ist. Du bist also mit deiner Überlegung zu spät dran. Die Finanzen sind auch nicht dein Problem, sondern das deiner Eltern. Gegebenenfalls müssen die sich darum kümmern.

Hier einmal die Bestimmungen aus dem Wandererlass für NW (andere
Bundesländer dann ähnlich:

1. Allgemeines

1.1
Schulwanderungen und Schulfahrten ergänzen und bereichern vielfältig den
Unterricht, sie sind für das Schulleben von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler können bei solchen Schulveranstaltungen neue Erfahrungen gewinnen; das gegenseitige Verstehen in der Gruppe und mit den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern wird gefördert, der Sinn für Gemeinschaft gestärkt und die Bereitschaft geweckt, sich für andere einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.
. …..

2.2
Planung und Kosten der ' jeweiligen Schulwanderung oder Schulfahrt sind
rechtzeitig in der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft zu erörtern. ……. Die Schülerinnen und Schüler sind an der Planung, der Vorbereitung und der
Nachbereitung der Veranstaltung zu beteiligen.

2. Grundsätze für die Planung und Durchführung

2.1
Die Schulkonferenz legt den Rahmen fest, innerhalb dessen Schulwanderungen und Schulfahrten durchgeführt werden können. Sie soll dabei berücksichtigen, in welcher Höhe Reisekostenmittel zur Verfügung stehen. Der Schulpflegschaft, dem
Schülerrat und der Lehrerkonferenz ist Gelegenheit zur vorbereitenden Beratung zu geben.

Die Kosten von Schulwanderungen und Schulfahrten sind möglichst gering zu halten, die Erziehungsberechtigten dürfen nicht unzumutbar belastet werden. Der finanzielle Aufwand ist so zu begrenzen, daß alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können und nicht wegen der Höhe der Kosten verzichten müssen. ……

2.3 Schulwanderungen und Schulfahrten werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Grundsätzlich
nehmen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses teil. ……

2.7 …….
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist vor Vertragsabschluß von allen
Erziehungsberechtigten, auch von den Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. den sonst zu deren Unterhalt Verpflichteten, eine schriftliche,
rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, in der sie der Teilnahme an der
Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu
tragen.

Die 200 Euro wirst du nicht wiederkriegen. Und jetzt ehrlich wegen "Null Bock" abzusagen (dann müsstest du aber solange in einer andere Klasse), könnte Ärger geben. Also besorg dir ein ärztliches Attest, dass du nicht mitmusst. Depressionen z. B.

Sag halt einfach das du von dir aus nicht willst, dass deine Eltern eine solche finanzielle Last auf sich nehmen. Dann drück ein bissl auf die Tränendrüse und zeig dich als gutes Kind das Rücksicht auf seine Eltern nimmt. Das könnte funktionieren. Ansonsten bleibt der alte Spruch: "Das Leben ist kein Wunschkonzert". Wirst halt dann regulär in die Schule gehen in ne andere Klasse für die Woche.