Auslandsschulfahrt nur für ausgewählte Kinder, findet Ihr das in Ordnung?
An der Schule meines Sohnes wird für den Herbst eine Auslandschulfahrt in das vereinigte Königreich Organisiert. Fahren sollen mehrere Klassen gemeinsam, damit der Bus voll wird. Allerdings hat schon die Lehrerin angedeutet, dass Sie nur Schüler mitnimmt, die Sie für geeignet befindet. Auch sollen die Schüler bis zum Winterferien eine "Bewerbung" Schreiben, warum sie an der Fahrt teilnehmen möchten. Da es in der Schule sowohl zwischen den Schülern als auch zwischen Schülern und Lehrern diverse "Verwerfungen" gibt, haben bereits mein Sohn sowie circa 10 weitere Schüler aus seiner sowie aus den anderen Beteiligten Klassen demonstrativ Ihr desinteresse bekundet. Ich kann die Beweggründe meines Sohnes nachvollziehen, da er nicht 24h mit den Bus durch die Nacht quer durch Europa fahren möchte. Auch will er nicht mit seinen "Erzfeind" in einer Gastfamilie landen.
Desweiteren finde ich die Aussage der Lehrerin bedenklich, dass Sie bestimmt, wer mitfährt. Dies käme ja einen Ausschluss von einer Schulveranstaltung gleich. Nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 39 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Schulgesetz ist dies nur bei Schweren oder wiederholten Verfehlungen zulässig. Nach § 39 Abs. 3 Nr. 2 wäre hier auch der Schulleiter zuständig und nicht die organsierende Lehrerin.
Ich habe folgende Fragen an die Community:
Findet ihr es in Ordnung, dass ich hinter meinen Kind stehe, wenn es demonstrativ nicht mitfahren will? Oder sollte ich es zwingen, die Bewerbung zu Schreiben und teilzunehmen?
Ist meine Rechtsauffassung zutreffend, dass ein Ausschluss von einer Schulfahrt nur aufgrund objektiver Verfehlungen zulässig ist (begründeter Verweis) oder genügt es, wenn die Lehrerin einen Schüler für ungeeignet hält?
Welche Maßnahmen sollte man ergreifen, wenn das Verhalten der Lehrerin rechtswidrig ist?
7 Antworten
Ich gehe davon aus, dass sie nur die Leute mitnehmen will denen sie vertrauen kann oder diejenigen denen sie zutraut sich in England so gut verständigen zu können, dass es keine Probleme gibt.
Eine Bewerbung ist sinnvoll, gerade wenn die Fahrt freiwillig ist und es eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt. So sehen die Lehrer, wem es ernst ist und wer nur mitfahren will weil er dann keine Schule hat.
Bei uns wurde es für den Irlandaustausch auch so gemacht. Alle Interessenten sollten eine Bewerbung schreiben. Diejenigen, die in der Schule schon mehrfach durch negatives Verhalten aufgefallen sind wurden rausgekickt. Die Sprachfähigkeiten haben nur einen geringen anteil ausgemacht, da wir einen Austauch mit einer Deutschklasse hatten. Zusätzlich wurden dann die Teilnehmer ausgelost.
Dies käme ja einen Ausschluss von einer Schulveranstaltung gleich.
Dann wird diese Veranstaltung nicht als Schulveranstaltung, sondern als "schulbezogene Veranstaltung" deklariert. Diese müssen lediglich auf dem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen. Und schon ist der von dir angegebene Paragraph irrelevant.
Es kommt also genauestens darauf an, welche Bezeichnungen verwendet werden.
Bei uns gab es seinerzeit z.B. als Wahlpflichtfach Orchester sowie Technik.
In beiden Bereichen waren Schüler mit völlig unterschiedlichen Begabungen, Fähigkeiten und Wissensständen in ihren Bereichen.
Die Schule hatte eine Einladung für das Schulorchester nach Italien. Es wäre reichlich unmöglich gewesen, dort ALLE Schüler der beteiligten Bereiche unter zu bringen. Also wurde das als schulbezogene Veranstaltung deklariert und nur die besten Schüler der jeweiligen Bereiche mitgenommen.
Eine Klassenfahrt mit Rotzekindern in ein fremdes Land zu beaufsichtigen ist Stress pur für die Lehrkräfte. Es kann jederzeit etwas passieren, ständig muss man auf Abruf sein. Und wenn die Kacke richtig am dampfen ist, bekommt die Schulleitung auch Wind davon und muss handeln. Das möchte verhindert werden. Auch ein Ruf muss bewahrt werden, daher wird die Schulleitung auch hinter der Lehrerin stehen. Denn sie kennt die Schüler am besten. Und das dein Sohn da aus Protest nicht mitfährt, wird nichts ändern.
Da ist ja nicht einmal ein Protest nötig, das ist das Gute an der ganzen Sache. Die Lehrkräfte bekommen den Bus schon voll, da bin auch ich mir sicher.
Vor 20 Jahren hätte es so eine Frage nicht gegeben. da hätte man das als Elternteil hingenommen und gut wäre es. Ich denke auch nicht,das vor 20 Jahren es so eine Auswahl gegeben hätte.
Nee, die Lehrerin wird schon Recht haben, denn die kennt ihre Pappenheimer.
Da sieht man mal wie fragil und schlecht Lehrerinnen heutzutage sind. Ich habe sowas noch nie erlebt in meiner Schulzeit.
Ist gut, dass du hinter deinem Sohn stehst.
Deine Rechtsauffassung ist zutreffend.
Das sollte an die Presse