Aufenthalt nach 25a?

2 Antworten

Vermutlich ja.

Aber zur Sicherheit würde ich noch einen Juristen fragen.

  1. Ja
  2. Der Abschluss muss lediglich der Deutschen mittleren Reife entsprechen. In welchem Zeitraum diese erworben worden ist, ist egal.

NEUTaha 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 20:58
Der Abschluss muss lediglich der Deutschen mittleren Reife entsprechen. In welchem Zeitraum diese erworben worden ist, ist egal.

Es handelt sich also um einen ausländischen Jugendliche, der hier in Deutschland durch einen einjährigen Schulbesuch seinen Realschulabschluss erworben hat.

0