Ausgeschult, erhalte ich dennoch Kindergeld?
Hey Community,
bin 18 und habe bis vor kurzem die 11. Klasse auf einer berufsbildenden Schule besucht. Werde nun aufgrund den Fehlzeiten bald ausgeschult und habe daher geplant in den nächsten Tagen einige Bewerbungen loszuschicken, um eine Ausbildungsstelle als Maurer zu sichern.
Es ist jetzt natürlich blöd für meine Mutter und ich wollte mich daher informieren, ob sie das Kindergeld bis zum Ausbildungsbeginn erhält?
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
5 Antworten
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann deine Mutter weiterhin Kindergeld erhalten, auch wenn du aktuell nicht zur Schule gehst.
Wann besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
1. Übergangszeit bis zu 4 Monaten
Wenn du nach dem Ausschulen innerhalb von 4 Monaten eine Ausbildung beginnst, bleibt der Anspruch bestehen.
Falls du dich direkt bewirbst, zählt das als Ausbildungsplatzsuche.
2. Kindergeld während der Ausbildungssuche
Solange du nachweislich eine Ausbildung suchst, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden.
Wichtig: Bewerbungen sammeln und ggf. bei der Familienkasse nachweisen!
3. Kindergeld, wenn du dich arbeitssuchend meldest
Falls du noch nichts gefunden hast, solltest du dich beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend melden.
Das zeigt der Familienkasse, dass du aktiv eine Ausbildung suchst, und sichert das Kindergeld.
Was du tun solltest:
✅ Bewerbungen schreiben – Heb sie auf, um sie ggf. als Nachweis vorzulegen.
✅ Dich bei der Agentur für Arbeit als „ausbildungssuchend“ melden – das kann online oder telefonisch erfolgen.
✅ Mit der Familienkasse Kontakt aufnehmen, falls Unsicherheiten bestehen.
Solange du dich aktiv bemühst, bleibt das Kindergeld erst mal gesichert.
Liebe Grüße Juli 🐈⬛
Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldest, dann sollte das kein Problem sein. (Zumindest soweit ich weiß.)
Wenn Du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, solltest Du dich auch ausbildungssuchend melden.
Meldest Du dich nur arbeitslos bzw.suchend, dürftest Du in der Wartezeit bis zum Beginn einer Ausbildung max.einen Minijob ausüben, weil Du sonst nicht mehr als arbeitslos gelten würdest.
Bei der Meldung als ausbildungssuchend gibt es diese Grenze nicht.
Dabei kommt es nicht auf das erzielte Einkommen an, weil es beim Kindergeld schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt, sondern alleine auf die Art der Beschäftigung.
Ein Minijob ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also bis max. 556 Euro Brutto laut Arbeitsvertrag, darüber hinaus wäre es eine und dann würdest Du nicht mehr als arbeitslos bzw.arbeitssuchend gelten.
Hey, danke für die informative Antwort. Ich werde mich ausbildungssuchend melden, muss ich da nebenbei noch etwas melden? Weil Sie „solltest Du dich auch ausbildungssuchend melden.“ meinten.
Wenn Du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, solltest Du dich natürlich auch ausbildungssuchend und nicht arbeitssuchend bzw.arbeitslos melden.
Den Grund dafür habe ich ja schon erklärt !
Bei der Agentur für Arbeit musst Du dann nur entsprechende Nachweise über die ernsthafte Suche erbringen.
Abbruch oder Ende der Schulzeit wie schon erklärt der Familienkasse melden und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.
Bitteschön
Abbruch der Schule der Familienkasse mitteilen und einen entsprechenden Nachweis in Kopie einreichen, kann man auch nachreichen, sollte noch keiner vorhanden sein.
Sollte der Familienkasse natürlich entsprechend gleich mitgeteilt werden, dass ein Nachweis nachgereicht wird
Dann solltest Du dich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden, wenn Du auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist.
So kann es Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Ich meine das nur die erste Ausbildung bezuschusst wird und maximal bis zum 25 Lebensjahr
Du meldest dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Als arbeitslos gemeldete Kinder haben bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Sobald du in Ausbildung bist und noch nicht die Ausbildung abgeschlossen hast, hast du bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Das ist vollkommen egal ob ausbildungssuchend oder arbeitssuchend, Hauptsache du bist bei denen gemeldet.
Ausbildungssuchend macht natürlich mehr Sinn für dich, da du eine Ausbildung finden willst.
Egal ist das ganz sicher nicht !
Denn bei einer Meldung als arbeitssuchend dürfte das Kind in der Wartezeit bis zum Beginn einer Ausbildung max.einen Minijob ausüben.
Sonst wäre es nicht mehr arbeitssuchend, bei der Meldung als ausbildungssuchend gibt es diese Grenze nicht.
ausbildungssuchend? oder arbeitssuchend