Ausfuhr von mutmaßlich teurem Geschenk nach Drittland?
Hallo, es geht um einen alten Verstärker, den ich außerhalb der EU verschenkt habe. Also kein Ebay-Verkauf o.ä. Da dieser aber über 5 Jahre alt ist, weiß ich nicht den Wert, der angegeben werden sollte und ob er als Geschenk durchgeht. Man könnte vermutlich schon ein paar hundert EUR annehmen, aber das Gerät gibt es einfach nicht mehr zu erwerben zwecks genauer Festlegung. Lieber im Zweifel etwas mehr abgeben, um Ärger zu vermeiden oder ist und bleibt es ein Geschenk? BG
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Post & Versand
Auch für ein Geschenk fallen Steuern an.
Du musst den Preis schätzen .
Eine Anleitung gibt es hier:
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Onlinehändler, Experte Paketlogistik, GLS&DHL Partner