Ausbilung, Aufhebungsvertrag, Schwangerschaft?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, das war die blödeste Idee überhaupt, denn als Schwangere ist man unkündbar. Jetzt steht ihr erstmal gar nichts zu, später kann sie den Mindestsatz Elterngeld beantragen und es gibt Kindergeld. Außerdem gibts bei sehr geringem Einkommen in der Schwangerschaft entweder vom Jobcenter oder aus einem Fond Gelder für Erstausstattung und Mehrbedarf - je nachdem, wer zuständig ist.

Sie sollte sich an eine Schwangerenkonfliktberatung wenden.

Ergänzung: Dass sie sich unwohl in der Ausbildung fühlte, ist die eine Sache, das ist ja legitim, sich dann anderweitig umzusehen, aber so hätte sie die Ausbildung einfach nur pausieren müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Wieso hat sie denn den Aufhebungsvertrag unterschrieben? Somit ist sie nun schwanger ohne Job! Der AG feiert sich wahrscheinlich gerade hart.....

Nun gut, das Kind ist in den Brunnen gefallen, einen neuen Job wird sie schwanger wohl kaum finden - aber am Amt melden muss sie sich trotzdem. Die werden ihr sagen, was ihr zusteht und wo sie ggf. noch Unterstützung beantragen kann. Zusätzlich gibt es hier eine Übersicht der Möglichkeiten und Tipps:

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/staatliche-leistungen-in-der-schwangerschaft-und-nach-der-geburt-126052

Wenn sie im September angefangen hat, hätte das Ausbildungsverhältnis auch ohne diesen Aufhebungsvertrag beendet werden können. Durch die Schwangerschaft steht ja bereits fest, dass sie nicht wie vorgesehen die Ausbildung erfolgreich abschließen kann.


Chantyyy01 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 12:56

Aber der Chef hätte sie ja nicht kündigen können wegen Kündigungsschutz und die probezeit war auch schon rum..

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DerHans  16.12.2021, 13:08
@Chantyyy01

Im Ausbildungsverhältnis gelten fast immer 4 Monate Probezeit.

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Kugelflitz  16.12.2021, 13:23
@DerHans

Und auch in der Ausbildung ist man als Schwangere unkündbar.

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Allyluna  16.12.2021, 13:06

Warum? Schwangerschaft und Ausbildung schließt sich doch nicht automatisch aus.... Und auch eine "Nichtschwangerschaft" garantiert doch keinen erfolgreichen Abschluss.

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Elli113  16.12.2021, 13:31

Der §17 MuSchG iVm §1 MuSchG gilt trotzdem, auch für Azubis.

Schwangere genießen umfassenden Kündigungsschutz, sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber gemeldet wurde.

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Sollte generell ein Anspruch auf Alg1 bestehen, bekommt die Dame eine Sperrzeit, da Aufhebungsverträge wie Eigenkündigungen behandelt werden. Sie hat die Arbeitslosigkeit also selbst herbei geführt. Bei der Agentur für Arbeit muss sie sich trotzdem schnellstmöglich melden.

Bis 6 Wochen vor der Geburt kann sie arbeiten. Sie sollte sich also um eine neue Stelle bemühen, was sich auch positiv auf das Elterngeld auswirkt. Allerdings ist es schwer als Schwangere eine neue Stelle zu finden, auch wenn sie grundsätzlich nicht sagen muss, dass sie schwanger ist.

Eventuell besteht als Bedarfsgemeinschaft noch Anspruch auf Alg2 oder Wohngeld. Mehr wird es wohl nicht geben.

Hilfen zur Erstausstattung des Babys kann beizeiten bei der Caritas oder Diakonie beantragt werden.

Das auflösen war eine Schlechte Idee, soweit ich weis hat man in der Ausbildung ein Recht auf Elternzeit.

Als Zusatz Kindergeld, aber ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist das Kompliziert.... zur not muss der Vater das Kind zahlen, arbeiten oder unterhalt.... je nach Beziehungsstatus


Chantyyy01 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 12:59

Der Vater kann aus gesundheitlichen Gründen auch nur halbtags arbeiten, das heißt auch nur knapp 1200€ im monat. Miete Strom und die restlichen kosten trägt er sowieso und es bleiben gerade ca. 200€ - 300€ im monat für Lebensmittel übrig.

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