Ich bin schwanger in der Ausbildung?
Gute Morgen
Ich bin im ersten Lehrjahr seit September und mache eine Ausbildung als Zfa und habe meine Praxis gewechselt Vertrag ist schon unterschrieben und heute ist mein erster Arbeitstag aber ich bin schwanger in der 7 Woche und das weiß ich erst seit kurzem wie ist das jetzt mit der Arbeit ich hab in der Schule gelernt das ich in der Assistenz oder im Steri nicht mehr arbeiten darf aber zb vorne an der Rezeption schon? Wäre es besser wenn ich es meinem Chef gleich heute sage oder Soll ich damit warten was soll er den jetzt von mir denken die Schwangerschaft war nicht geplant ich werde aber nicht abtreiben:/ habt ihr damit vielleicht schon mal Erfahrungen gemacht
4 Antworten
Sag es. Für dich gilt trotz Probezeit sofort der besondere Kündigungsschutz für Schwangere! Sprich, gekündigt werden kannst du nicht mehr.
Da es aber bei den Bestimmungen, was du alles nicht mehr machen darfst, um die Gesundheit des Fötus und der Mutter geht, ist es super wichtig, dass du deinen Arbeitgeber darüber informierst. Sonst hat der ja keine Chance, das entsprechend einzuhalten. Und das wiederum könnte halt gefährlich werden.
Beim weiteren Verlauf deiner Ausbildung kannst du bis zum Mutterschutz problemlos weitermachen. Wenn es dann soweit ist, dass Mutterschutz und eventuell Elternzeit greifen, kannst du unterbrechen und danach einfach weiter machen.
Hat natürlich den Nachteil, dass du während dieser Unterbrechung den Stoff der Ausbildung bis dahin im Kopf behalten musst. Und dass du in der Berufsschule logischerweise in eine andere Klasse nach der Rückkehr kommst.
Du wirst die Ausbildung abbrechen und später musst du diese komplett neu beginnen, eine Kollegin von mir wo ich früher noch in der Ausbildung war wurde sie im 2 Lehrjahr Schwanger und musste dann komplett die Ausbildung abbrechen.
Bei uns war das so. Wenn man 6 Monate Ausbildung bereits hinter sich hatte, dann musste man nicht das komplette Jahr wiederholen, nur die restlichen 6 Monate oder so ähnlich nachholen. Wenn man allerdings kaum gearbeitet hat, also nur 1 bis 3 Monate, dann musste man das komplette Jahr nachholen
Da sieht man wie unterschiedlich die Ausbildungsstellen und Schulen es handhaben.
Ob du an der Rezeption arbeiten darfst, musst du mit deinem Chef abklären.
Ansonsten musst du die Ausbildung abbrechen und später nachholen.
Nein ich muss die Ausbildung nicht abbrechen weil ich weiter in die Schule gehen darf
Ist es eine duale Ausbildung? Dann wird es wohl wichtig sein auch in der Praxis zu sein, nicht?
Ja es ist wichtig ich muss die Ausbildung trotzdem nicht abrechen ich kann weiterhin in die Schule gehen und alles mitmachen außer das ich 6 oder 9 Wochen vor und nach der Geburt zuhause bleiben muss aber ich muss die Ausbildung nicht abrechen außer ich geh jetzt 1 Jahr in Elternzeit dann Fang ich halt wieder da an wo ich aufgehört habe nur weiß ich jetzt nicht wie das mit der Praxis ist ob ich jetzt wirklich nicht arbeiten darf aber das bespreche ich jetzt einfach mit meinem Chef
Herzlichen Glückwunsch erst mal .
Als du den Vertrag unterschrieben hast , war es da schon klar ?
So weit ich weiß darf ich weiter in die Schule gehen und wenn das Kind dann da ist muss ich erstmal zuhause bleiben und dann darf ich aber da weiter machen wo ich aufgehört habe