Ausbildungsplatz Wechsel?

2 Antworten

Von Experte Britney1103 bestätigt

Zuerst muss der Wechsel mit dem anderen Betrieb geklaert werden. Wenn der definitiv zugesagt hat, kuendigst du einfach im alten Betrieb fristlos. Schadensersatz wird da keiner faellig.

Das geht aber nur in der Probezeit. Danach ist ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs nur noch mit einem Aufhebungsvertrag moeglich (also nicht auch nach einer Eigenkuendigung!). Das geht dann wiederum nur, wenn der alte Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden ist. Verpflichtet ist er dazu nicht.

In der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.