Ausbildungsabbruch. Was gilt zu beachten?


17.05.2024, 00:25

Ich lebe im übrigen in Nordrhein Westfalen. Denke das ist für die schulpflicht relevant.

2 Antworten

Hey ich habe 2 Ausbildungen abgebrochen (aus psychischen Gründen), ich würde warten bis du den neuen Vertrag unterschrieben hast. Solange du keinen Vertrag unterschreibst, können sie dir leider immer noch absagen.
Sag der neuen Stelle einfach, dass du noch eine Kündigungsfrist hast und erst danach starten kannst.

Hängt ab von deinem Bundesland, ob du noch schulpflichtig bist.


LeTeeno 
Beitragsersteller
 17.05.2024, 00:24

Nordrhein Westfalen

Rubezahl2000  17.05.2024, 00:26
@LeTeeno

Dann musst du mal googeln nach der Schulpflicht in NRW.
Ich kenne nicht die Regeln aller Bundesländer auswendig.

LeTeeno 
Beitragsersteller
 17.05.2024, 00:28
@Rubezahl2000

Es geht da um die Sekundarstufe II, denke ich mal. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Schulpflicht u. a. dann, wenn die gymnasiale Oberstufe oder ein vollzeitschulischer Bildungsgang des Berufskollegs erfolgreich abgeschlossen wurde.