Ausbildung wegen Behinderung nach Probezeit kündigen - muss ich mich danach an Arbeitsagentur wenden?
Unser Sohn hält aufgrund seiner Behinderung der psychischen und physischen Belastung in seiner Ausbildung nicht mehr stand.
Vorangegangene Gespräche mit dem Arbeitgeber haben nicht weiter geholfen und nun möchte er diese Ausbildung ordentlich und fristgerecht kündigen.
Krankheitsbedingt kommt weder ein neue Ausbildungszweig noch eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Frage.
Lt. Ausbildungsvertrag der IHK unter §7 Abs.6 ist er aber verpflichtet, nach Aufgabe des Betriebes bzw. Wegfall der Ausbildungseignung umgehend mit der Agentur für Arbeit in Kontakt zu treten um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf oder aber einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.
Muss er dass tatsächlich tun, oder könnte er Grundsicherung beantragen? Er ist einfach nicht in der Lage, mehr als 3 Std/Tag einer Tätigkeit nachzugehen und die Berufsschule ist ebenfalls eine sehr große Belastung.
8 Antworten
An der BA kommt ihr wohl nicht vorbei..
Für die Bundesagentur für Arbeit muss ein ärztliches Gutachten vorliegen, wo hervorgeht, dass er eben nicht mehr arbeiten bzw. mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Wenn nicht wird eines in Auftrag gegeben.
Für die Grundsicherung benötigt man es meines Wissens auch.
Die Rehaabteilung der BA wir's sich wohl deinen Jungen annehmen.
Da er anscheinend noch sehr jung ist, wird man wohl versuchen ihn mit Eingliederungsmaßnahmen etc. auf passenden behindertengerechte Stellen zu fördern.
Ich denke zukunftsorientiert, wäre das die bessere Lösung, als eine kleine Grundsicherung.
Wer hat den festgestellt, dass er nicht mehr arbeiten kann? Gibt es ein Gutachten?
Verstehe. Das ist natürlich ein ganz andere Fall. Dann würde ich meinen Sohn auch nicht mehr in die Arbeit schicken wollen. Gut, dass er in guten Händen ist und sich hier jemand von der BA kümmert.
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist unabhängig davon, ob du deinen Sohn für ausbildungsfähig hältst oder nicht. Darüber wird die Agentur f Arbeit mit Gutachten entscheiden. Es ist ein wichtiger Schritt, um Nachteile zu vermeiden
Es gibt auch noch andere Wege außer Kündigung, Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder Grund(Sicherung).
Grundrente ist keine eigene Rentenleistung! Du meinst sicher Grundsicherung...
Man ist nicht verpflichtet, sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden. In Arbeitsverträgen wird in der Regel darauf hingewiesen, das es notwendig ist, um seine Ansprüche geltend zu machen. Wenn ihr keine Leistungen vom Arbeitsamt wollt, dann muss er sich natürlich nicht melden. Denkt aber daran, die Krankenkasse wieder auf Familienversichert umstellen zu lassen (wenn er unter 25 ist) ansonsten muss er jeden Monat ca 200€ zahlen, da er dann nicht über das Arbeitsamt versichert ist.
Wenn dein Sohn die Ausbildung aber bereits mind. 12 Monate macht, solltet ihr euch melden, da ihm dann auch ALG1 zusteht. Wenn es ihm momentan nicht gut geht, dann vom Arzt erst mal krank schreiben lassen, alles weitere kann man dann mit dem Amt in Ruhe klären (zB ärztliche Gutachten zur generellen Arbeitsfähigkeit, etc).
Bei Pflegestufe 5 und 100% Behinderung kann man das Wort momentan beruhigt weg lassen.
Lt. Ausbildungsvertrag der IHK unter §7 Abs.6 ist er aber verpflichtet, nach Aufgabe des Betriebes bzw. Wegfall der Ausbildungseignung umgehend mit der Agentur für Arbeit in Kontakt zu treten um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf oder aber einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.
Da steht die Antwort. Er muss im Falle einer Kündigung auf jeden Fall mit der Agentur in Kontakt treten. Wenn eine weitere Ausbildung in dem Bereich oder einem anderen nicht mehr Möglich ist, dann kann er das der Arbeitsagentur auch so sagen. Ob und inwieweit dann darauf rücksicht genommen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, entscheidet dann die Arbeitsagentur.
Ggf. endet die ganze Sache dann halt wirklich in der Werkstatt für Behinderte, zuvor wird allerdings vermutlich noch ein Gutachten gewünscht, wo auch wirklich ärztlich bestätigt wird, dass er nicht arbeiten kann.
Das ist schon möglich, allerdings musst du zwingend das mit der Agentur für Arbeit/Jobcenter abklären, also ein Gespräch führen.
Er hat einen Reha-Berater bei der BA, der ihn seit Jahren begleitet. Der hat Verständnis für die Kündigung und wird ihn wegen des Fortschreitens der Erkrankung auch nicht weiter vermitteln.
Unser Sohn selbst hat die Ausbildung aufgegeben, weil er es körperlich und psychisch nicht mehr geschafft hat (also Feststellung bisher "nur" durch ihn selbst). Aber bei 100% GdB mit Merkzeichen aG,G,B und H sowie Pflegegrad 5 sollte das für jeden med Gutachter ersichtlich sein.
Eine winzige Grundsicherung ist für die restliche zu erwartende Lebenszeit (ca 5 Jahre) sehr wohl ausreichend, damit er sich wenigstens ein paar Freuden bereiten kann. Aber das konntest du ja nicht wissen