Ausbildung und Fahrzeiten?
Hallo zusammen,
ich fahre ca. 1 Stunde zu meiner überbetrieblichen Ausbildung für die nächsten zwei Wochen. Angeboten wird eine Übernachtungsmöglichkelt direkt gegenüber. Mein Betrieb hat vergessen (oder wollte einfach nicht) mich anzumelden und jetzt soll ich die zwei Wochen komplett jeden Tag 2 Stunden fahren. Habe ich jetzt Anspruch auf eine andere Unterkunft oder muss man das mit sich machen lassen.
Lg
4 Antworten
Sollte im Rahmen liegen. Denke daran, dass du das bei der Steuererklärung als Auswärtstätigkeit geltend machen solltest.
Muss man, erstens ist das nur befristet auf 2 Wochen und zweitens, selbst wenn nicht, würde diese Pendelzeit noch im Rahmen der Zumutbarkeit liegen.
Da kannst Du Dich schon mal auf Dein späteres Berufsleben vorbereiten. Ein Arbeitsweg für eine einfache Fahrt von einer Stunde ist nicht unüblich. Da fahren manche noch viel länger.
Nicht schön, aber liegt völlig im Rahmen.