Ausbildung und Fahrzeiten?

4 Antworten

Sollte im Rahmen liegen. Denke daran, dass du das bei der Steuererklärung als Auswärtstätigkeit geltend machen solltest.

Muss man, erstens ist das nur befristet auf 2 Wochen und zweitens, selbst wenn nicht, würde diese Pendelzeit noch im Rahmen der Zumutbarkeit liegen.

Da kannst Du Dich schon mal auf Dein späteres Berufsleben vorbereiten. Ein Arbeitsweg für eine einfache Fahrt von einer Stunde ist nicht unüblich. Da fahren manche noch viel länger.