Ausbildung mit Jobcenter?

Isuzu189  01.09.2024, 17:01

Wie viel Ausbildungsvergütung würdest du denn bekommen

heliqnq12 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 17:02

ca 1000 netto und 1300 brutto

Isuzu189  01.09.2024, 17:03

Ach entschuldige, hab das irgendwie überlesen

heliqnq12 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 17:13

alles gut

3 Antworten

Wenn Du noch unter 25 bist, würde sich ein Auszug sicher nicht lohnen, auch wenn Du dann Anspruch auf das Kindergeld von derzeit 250 Euro hättest, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Dann hättest Du im Monat etwa 1250 Euro bis 1300 Euro Netto zur Verfügung, musst dann aber deine Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen und alles weitere davon bestreiten.

Bei einer Warmmiete von ca. 550 Euro sollten die Kosten für dann nur noch 2 Personen im Regelfall angemessen bleiben bzw.nicht viel über der Grenze liegen.

Das Jobcenter müsste aber selbst bei einer nicht mehr angemessenen Warmmiete diese erst einmal für im Regelfall min.weitere 6 Monate anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen.

Dann würde eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung kommen, aber die dann evtl.eigene Zuzahlung der Mutter dürfte dann nicht zu hoch ausfallen, wenn sie nach deinem Auszug überhaupt unangemessen wäre.

Wenn deine Mutter derzeit nur etwa 800 Euro inkl.der Warmmiete von ca. 550 Euro bekommt, käme es dann darauf an was deine Mutter selber für Einkommen hat, wie alt der Bruder ist und was außer Kindergeld deine Mutter noch für ihn bekommt.

Erst dann könnte man berechnen was sie dann ggf.nach deinem Auszug noch an Anspruch haben könnte.

Denn nach einem Auszug würde ja dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt entfallen, ab 18 und unter 25 derzeit 451 Euro abzüglich anrechenbarem Einkommen wie Kindergeld.

Die Warmmiete würde dann nur anders verteilt, dann erhöht sich erst einmal der Kopfanteil der Warmmiete für Mutter und Bruder, die Warmmiete geht dann nur noch durch 2 und nicht mehr 3 Personen.

Bleibst Du bei deiner Mutter wohnen, bist unter 25, dann steht dir auf deine Vergütung der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen zu, der gilt seit Juli 2023 für Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, derzeit wären das im Monat 538 Euro Brutto gleich Netto.

Die könntest Du dann schon einmal von deiner Nettovergütung von angenommen 1050 Euro abziehen, dass wäre schon einmal dein Freibetrag und stünde dir zur freien Verfügung.

Da deine Bruttovergütung aber über den 538 Euro Brutto gleich Netto liegt, kommen dazu weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Das wären dann ab 538 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto 30 % Freibetrag = 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro und dann bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag = 20 Euro.

538 Euro + 138,60 Euro + 20 Euro = gesamter Freibetrag von 696,60 Euro.

Würdest Du also angenommen 1050 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen, sollte nach theoretischem Abzug der 696,60 Euro Freibetrag noch etwa eine anrechenbare Nettovergütung von um die 353,40 Euro bleiben.

Dazu käme dann das Kindergeld von 250 Euro, damit würde das voraussichtliche anrechenbare Einkommen von dir bei um die 603,40 Euro liegen.

Damit könntest Du im Normalfall deinen Bedarf bei deiner Mutter nicht selber decken, weil ja alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei 451 Euro liegt.

Es blieben dann nur etwa 152,40 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete übrig, der läge aber bei um die 550 Euro und 3 Personen bei um die 183 Euro, deine Mutter könnte dann noch um die 30 Euro an Aufstockung für dich erhalten.

Aber es kommt auch darauf an was deine Mutter selber an Einkommen hat, denn wenn sie mit ihrem anrechenbaren Einkommen ihren eigenen Bedarf decken kann und noch ein Überschuss vorhanden wäre, würde dieser mindernd auf den Bedarf des Bruders und dir angerechnet.

So könnte es dann passieren das sie keine Aufstockung mehr für dich bekommt.

Du hättest dann aber deine angenommenen 1050 Euro Nettovergütung und deine Mutter dein Kindergeld von 250 Euro.

Damit könnte deine Mutter deinen Kopfanteil der Warmmiete, deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom usw.zahlen.

Hättest dann immer noch deine angenommenen 1050 Euro Nettovergütung, müsstest dich dann mit deiner Mutter auf ein angemessenes Kostgeld einigen oder deine Versorgung und Verpflegung dann selber übernehmen.

Aber auf jeden Fall sollte dir mehr bleiben wenn Du bei deiner Mutter wohnen bleibst.


heliqnq12 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 20:05

Erstmal Vielen Dank für deine Antwort.Hab die ganze Zeit gewartet bis du kommentierst.

Falls ich ausziehen sollte würde ich dann in einem Wohnheim einziehen was mir von meinem Betrieb zur Verfügung gestellt wird.Die Mietkosten sind daher kostengünstig.Wenn ich bei meiner Mutter bleibe hätte ich ca 700€ aber wenn ich ausziehe hätte ich dann ca 1000 netto.Ich würde schon gerne ausziehen da ich sehr nah an meinem Betrieb wohnen würde.Aber ich will halt nicht, dass meine Mutter dadurch einen Verlust macht wenn ich ausziehe.Da wir 800€ für Essen plus die 550€ bekommen.

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Soweit Du ausziehen würdest, stünde die Frage im Raum, ob dann Eure derzeitige Wohnung für Deine Mutter und Deinen Bruder noch als angemesseneingestuft wird.

Du hingegen könntest ( müsstest ) das Kindergeld abzweigen lassen, da es ansonsten Deiner Mutter als Einkommen zugerechnet würde.

Bei Deiner Mutter würden die Jobcenterzahlungen ( vorausgesetzt ) Du ziehst aus lediglich um Deinen Regelsatz = ? gekürzt werden.

Das könnte jedoch dazu führen, dass sie folgend Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld hätte und damit ganz vom Jobcenter weg wäre.

Ziehst Du nicht aus, verbleiben Dir von Deinem Nettoauszubildendenentgelt ( brutto 1300 = netto 1034 ) anrechnungsfrei 538 Euro.

Ziehst Du aus hättest Du dann mit dem Kindergeld knapp 1300 Euro zur Verfügung. Allerdings müsstest Du auch eine Kaution - i.d.R. 3 Nettomieten stemmen können und auch die Wohnung auf eigene Rechnung möblieren müssen.

Wirklich "viel" gewinnen würdest Du bei einem Auszug nicht wirklich ..... denn, bedenke zu den Wohnkosten kommen auch noch Kosten für Strom, Internetanschluss, evtl. Versicherungen und Rundfunkgebühren hinzu. Und eine private Haftpflichtversicherung sei Dir dann anzuraten. ( Die Du aber auch ohne nennenswerte Mehrkosten für Deine gesamte Familie abschließen solltest, soweit keine besteht. )


heliqnq12 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 19:53

Würde dann in meinem Fall in einem Wohnheim vom Krankenhaus ziehen das heißt dass die Mietkosten nicht so hoch sein werden.

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wilees  01.09.2024, 20:10
@heliqnq12

Das käme dann auf die Wohnheimkosten an und was in denen dann inbegriffen wäre.

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Ab 25 Jahre solltest du ausziehen.


heliqnq12 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 17:13

wieso ab 25?

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