Ausbildung gekündigt, neue begonnen? Kann ich schon früher kündigen?
Hallo,
vielleicht habt ihr es meinen letzten Fragen schon entnommen: Ich beende mein Ausbildungsverhältnis.
Nun frage ich mich jedoch, wie das mit der IHK abläuft. Ich kündige zum 31.08.23 und fange die neue Ausbildung am 01.09.23 an. Da durch, dass mein jetziger Ausbildungsvertrag noch bei der IHK vorliegt und sich mein neuer Ausbildungsvertrag auf dem Weg macht, habe ich Angst, dass es Komplikationen geben könnte. Ist dies denn so?
eine weitere Frage habe ich noch: Kann ich, um zwischen den beiden Ausbildungen noch etwas Zeit zu haben auch am 15.08.23 kündigen? Ich weiß, ich müsste mich kurzfristig arbeitslos melden und man kann nur am Monatsende oder Monatsmitte kündigen.
Danke euch!!
2 Antworten
Kann ich, um zwischen den beiden Ausbildungen noch etwas Zeit zu haben auch am 15.08.23 kündigen?
Du meinst wohl zum 15.08.23. Wenn Du am 15. August mit der Frist von vier Wochen kündigst, bist Du am 31. August nicht raus.
Du kannst zu jedem beliebigen Termin kündigen, solange Du die Frist von vier Wochen einhältst.
Im Ausbildungsverhältnis kann man zu jedem Datum kündigen, nicht nur zu einem 15. oder Monatsende
Tut mir leid, ich meine zum 15.07.23. Würde das generell gehen oder ständen da Probleme im Weg mit der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise?
Super, Dankeschön. Im Internet liest man nur zum Monatsende oder zur Monatsmitte. Wusste ich tatsächlich auch noch nicht, also vielen lieben Dank!
Arbeitslos melden lohnt sich nicht wegen der 2 Wochen und wegen deines Beendigungstermins solltest du bei deinem aktuellen Ausbildungsbetrieb fragen, ob sie damit einverstanden sind, z.B. über einen Aufhebungsvertrag.
Im Fall des FS ist das sinnvoll, wenn bzw. weil er früher aus dem Vertrag rauskommen möchte.
Arbeitslos melden loht sich nicht wegen der 2 Wochen
Aha....und wie ist er/sie dann in der Zeit krankenversichert? Bitte keinen solchen Unfug schreiben...
Man ist IMMER nach Ende eines Krankenversicherungsverhältnisses 4 Wochen weiterversichert. Das nennt sich "nachgehender Leistungsanspruch" und die Zeit reicht dem FS bis zum 31. August. Du solltest dich informieren, bevor du solchen Unfug schreibst.
und wie ist er/sie dann in der Zeit krankenversichert?
Keine Krankenkasse wird wegen 2 Wochen eine Pflichtversicherung kündigen und in eine private Versicherung umwandeln und eine Rechnung schicken. Die Krankenversicherung wird bei Ausbildungswechsel für diese 2 Wochen beitragsfrei weiter laufen gelassen
War jetzt die obigen Antwort oder dein Einwand der grössere Unfug?
Ich dachte ein Aufhebungsvertrag ist nur sinnvoll, wenn man in dem Beruf bleiben möchte…?