Ausbildung fortsetzen?
danke im Voraus
Update: wir sind manchmal alle zu kompliziert, ich bin gestern beim Chef gewesen, er hat bei der zentrale angerufen, da lief alles ohne Probleme und ich darf Bald wieder einsteigen.
2 Antworten
Schau bitte in das BBiG:
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...] von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Du hast die Berufsausbildung in diesem Beruf aufgegeben. So wie ich den § verstehe ist hier fragwürdig, ob die Kammer eine Ausbildung im gleichen Beruf noch einmal eintragen sollte? Klär das bitte vorher mit IHK oder HWK.
Aber mal am Rande gefragt: warum kündigt man eine Ausbildungsstelle, wenn keine Alternative vorhanden ist und warum will man dann doch wieder in den ehemaligen Ausbildungsbetrieb zurück?
Habe ich in der ADA-Ausbildung anders mitgeteilt bekommen. Hier wurde der Primat auf Beendigung der Ausbildung in diesem Beruf gelegt und immer darauf hingewiesen, einen Aufhebungsvertrag zu schliessen, da dieser dem Azubi weniger Steine in den Weg wirft.
Das muss mit der zuständigen Kammer (IHK oder HwK) abgestimmt werden. Wenn die damit nicht einverstanden ist, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.
warum machen die das? Wenn mein Chef und ich 2 Willenserklärung haben?
warum machen die das?
Gegenfrage: warum sollten sie es mitmachen? Dir ist schon bewusst, mit welchen Gründen ein Azubi fristgemäss kündigen darf? Extrem eingeschränkt...
Der klare Beendigungswille muss bei der Kündigung erkennbar sein, führt aber keineswegs zu einer "lebenslangen Sperre" in diesem Beruf. Gerade weil es sich dabei oft um junge Menschen handelt, wird hier absolut zugestanden, dass solche Entscheidungen unüberlegt und vorschnell getroffen werden können. Deswegen ist die spätere Fortsetzung einer abgebrochenen Ausbildung durchaus möglich. Ist zwar immer eine Einzelfallentscheidung der Kammer, aber diese wird in der Regel im Sinne der Auszubildenden getroffen :).