ausbildung 9 stunden arbeiten wegen berufschul entfall?

1 Antwort

Fu darfst nur 8 Stunden am Tag arbeiten, da kommen aber die Pausen dazu. Wenn du also von 8-17 Uhr im Betrieb bist und zweimal 15 Minuten Kaffeepause sowie 30 Minuten Mittagspause machts, ist alles richtig.

Wenn dein Berufsschultag ohne die ausgefallenen Blöcke mindestens 5 Stunden (à 45 Minuten) hat , musst du einmal in der Woche nicht anschließend in den Betrieb. Dabei wird die die Arbeitszeit voll angerechnet und nicht auf andere Tage übertrageb. Am zweiten Tag pro Woche werden dir die Berufsschulstunden (auch wenn es wieder 5 oder mehr sind) plus Pausen plus Wegezeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Den Rest musst du dann noch arbeiten.

Wenn du weniger als 5 Stunden Schule hast, musst du anschließend in den Betrieb (Wegezeiten und Pausenzeiten zählen dazu). Nehmen wir an, du hättest 4x 45 Minuten = 3 Stunden + 15 Minuten Schulpause + 30 Minuten Weg von der Schule zum Betrieb, dann sind das 3 Stunden 45 Minuten und du müsstest an dem Tag noch 4 Stunden 15 Minuten arbeiten, um auf 8 Stunden zu kommen.

Auf keinen Fall führen ausgefallene Schulstunden dazu, dass du länger als 8 Stunden arbeiten musst.

Quelle: § 9 JArbSchG

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1.vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

2.an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

3.in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit des Jugendlichen werden angerechnet

1.Berufsschultage nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit,

2.Berufsschulwochen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit,

3.im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.