Ärztekammer sagt in das Berichtsheft kommen keine Fehlzeiten in der Berufschule und Betrieb?

3 Antworten

Das Berichtsheft wird von Dir selbst gepflegt. Es beinhaltet die Aufgaben, die Du an dem jeweiligen Tag gemacht hast. Manchmal muss auch die Arbeitszeit eingetragen werden. Wenn Du an einem Tag fehlst, solltest Du das an dem Tag ebenfalls eintragen.

Dein Berichtsheft dient aber nur für Dich und zB der IHK als Nachweis über den von Dir gelernten Stoff.

Abwesenheiten werden in der Regel im Berichtsheft aufgeführt. Kann es sein, dass es darum geht, dass der Grund der Abwesenheit nicht genannt wird? Der geht die Prüfer tatsächlich nichts an.

das Berichtsheft ist wahrheitsgemäß zu führen. AU-Zeiten sowie Urlaub werden da notiert.