Ausbilder darf Auszubildenen für die Arbeit aus der Schule nehmen?

4 Antworten

Pflichten des Ausbildenden (Unterabschnitt 3. § 14 f.f.BBIG) Der Ausbildende hat 1.dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind 2.dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen 3.den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten 4.dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. 5.dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen 6.den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen 7.dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen 8.den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren 9.zustehenden Urlaub zu gewähren 10.dafür zu sorgen, dass der Auszubildende seine rechtlichen Pausen und Arbeitszeiten einhalten kann

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsvertrag

In Ausnahmefällen kann der Ausbilder in der Berufsschule wegen Freistellung vom Unterricht nachfragen - aber einfach verweigern, dass darf er nicht!

Schwierig... also damals wo ich in der Ausbildung war (1999) ging es, jedoch nur für einen Tag, wenn der Ausbildungsberieb bei der Schule angerufen hat und es echt ein Notfall war... Jedoch glaub ich das ein auszubildender garnicht auf Montage darf.... Die Frage w"hr dann ob dein Freund denn nach seiner ausbildung noch in der Firma weiter arbeiten wird, weil dann sollte er sich besser nicht mit dem Chef anlegen, aber wenn er nach der Ausbildung nicht übernommen wird sollte er sich voll auf seine Prüfung konzentrieren und notfalls mit den Lehrern darüber sprechen.

Nein, das darf er nicht, er muss dafür sorgen, dass er seinen Schulunterricht besuchen kann, das steht so im Berufsbildungsgesetz. Der Chef kann sicher vorher fragen, ob Dein Freund z.B. für eine Woche befreit werden darf , die Montage ist ja auch Teil des Ausbilderbetriebs. Aber einfach so darf er das nicht. Wenn der Chef sich solche Sperenzchen öfter leistet, kann es gut sein, dass ihm irgendwann die Erlaubnis zum Ausbilder entzogen wird.


Pirkko  14.09.2011, 20:27

Hier ein Auszug :

§ 7 Freistellung Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Hier der Link : http://www.bmbf.de/pub/berufsbildungsgesetz.pdf

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Kommt auf die Schule an...einige Schulen erlauben, dass man während de sUnterrichts, zur arbeit gehen soll...andere Bundesländerer wie NRW haben das komplett verboten...