Aus welchen Gründen lehnt eine Mehrheit der Muslime den Koranismus ab?
Sowohl im sunnitischen als auch im schiitischen Islam hat man neben dem Koran weitere Quellen, insbesondere Überlieferungen. Im Koranismus ist nur der Koran zulässig.
Wie wird die Notwendigkeit der Berücksichtigung jener Überlieferungen begründet?
5 Antworten
Wieso hat Allah Propheten geschickt, die uns zeigen, wie wir den Koran zu verstehen und praktizieren haben, wenn doch der Koran ausreicht?
Außerdem verweist der Koran an etlichen Stellen auf die Sunnah des Propheten.
Die Koranisten sagen, der Koran würde alleine ausreichen, jedoch sagt Allah im Koran in der Surah Aal-e-Imran, Verse 7:
Er ist es, Der dir das Buch herabgesandt hat. Darin sind eindeutig klare Verse sie sind die Grundlage des Buches und andere, die verschieden zu deuten sind. Doch diejenigen, in deren Herzen (Neigung zur) Abkehr ist, folgen dem, was darin verschieden zu deuten ist, um Zwietracht herbeizuführen und Deutelei zu suchen, (indem sie) nach ihrer abwegigen Deutung trachten. Aber niemand kennt ihre Deutung außer Allah. Diejenigen aber, die ein tiefbegründetes Wissen haben, sagen: "Wir glauben wahrlich daran. Alles ist von unserem Herrn." Doch niemand bedenkt dies außer den Einsichtigen.
Ohne die Sunnah des Propheten können wir eben diese verschieden zu deutende Verse überhaupt nicht verstehen. Wir brauchen das Beispiel aus der Sunnah.
Außerdem verweist der Koran auf etliche Pflichten, die im Koran nicht näher erläutert werden. Allah befiehlt das Beten, wie wir zu beten haben, finden wir erst in der Sunnah des Propheten. Ohne die können wir die Koranischen Geboten nicht einmal einhalten.
Ich gehe mit großer Überzeugung davon aus, dass der Grund die Unverständlichkeit des Koran ist, weshalb er einer "Durchführungsverordnung" bedarf.
Nur wird das kaum ein Moslem so zugeben:(
Der Koranismus ist nicht mit der Lehre des Korans vereinbar.
Die verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam und die Rechtsschulen sind sich selbst uneins.
Aus den regionalen Zentren früher Jurisprudenz bildeten sich in den ersten islamischen Jahrhunderten Rechtsschulen (madhahib, sing. madhhab) heraus, die sich methodisch wie dogmatisch unterschiedlich stark voneinander unterschieden. Vier von ihnen erwiesen sich als dauerhaft und erkannten sich schließlich gegenseitig an. Es sind dies die vor allem in Nordafrika vorherrschende malikitische, die hauptsächlich in den ehemaligen osmanischen Provinzen und in Zentralasien maßgebliche hanafitische, die insbesondere in Indonesien dominierende schafiitische und die vor allem in Saudi-Arabien in Gestalt des Wahhabismus wiedererblühte hanbalitische Rechtsschule. Neben diesen sunnitischen Rechtsschulen stehen die Rechtslehren der schiitischen Glaubensrichtungen, die als eigenständige Rechtsschulen betrachtet werden können.
Heute besteht die Tendenz, allgemein acht madhāhib als rechtmäßig anzuerkennen:
- vier sunnitische, nämlich Hanafīya, Mālikiya, Schāfiʿīya und Hanbalīya,
- zwei schiitische, nämlich Dschaʿfarīya und Zaidīya
- die Ibādīya und
- die Zāhirīya
Gestritten wurde über den sogenannten Qunūt, ein spezielles Bittgebet um göttliche Gnade und Rechtleitung, und die Frage, ob er beim Morgengebet Pflicht ist. Während Schafiiten und Malikiten dies bejahen, meinen Hanafiten und Hanbaliten, dass er abrogiert sei, und lehnen ihn ab. Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob die Basmala am Anfang der Fātiha laut gelesen werden muss oder nicht. Während Hanafiten und Hanbaliten dies ablehnen, wird die laute Lesung von Schafiiten befürwortet. Malikiten lassen sie ganz weg.[2] Unterschiedliche Auffassungen existieren hinsichtlich der Handhaltungen beim Gebet. Während zum Beispiel nach der Mehrheit der Madhāhib der Betende bei der stehenden Position (qiyām) nach dem beim Eintreten in den Weihezustand die Arme vor den Körper legen soll, lassen die Malikiten und die Schiiten der dschaʿfaritischen Richtung die Hände nach unten hängen.
Unterschiede gibt es bei den Dingen, die dem Gebet vorausgehen, dem Gebetsruf und der rituellen Reinigung. Die Schiiten fügen sowohl beim Adhān als auch bei der Iqāma die beiden Formeln Ašhadu anna ʿAlīyan walīyu Llāh („Ich bezeuge, dass Ali der Statthalter Gottes ist“) und Ḥaiya ʿala ḫayri l-ʿamal („Eilt zur besten Handlung“) ein, während die sunnitischen Lehrrichtungen diese Formeln ablehnen. Schafiiten, Hanbaliten und Mālikiten rezitieren bei der Iqāma den Takbīr nur zwei Mal und die Schahāda ein Mal, während die Hanafiten und die Schiiten die Anzahl dieser Formeln wie beim Adhān verdoppeln.
Was die rituelle Reinigung vor dem Gebet anlangt, so ist es nach Auffassung der vier sunnitischen Lehrrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, anstelle des Waschens der Füße die Schuhe zu überstreichen, während die dschaʿfaritische Lehrrichtung diese Praktik ablehnt. Nach Auffassung der Schafiiten erfordert die rituelle Reinigung eine eigene Absichtserklärung, während die Hanafiten diese nicht für notwendig halten.
Umstritten sind die Tarāwīh-Gebete. Während die sunnitischen Lehrrichtungen sie befürworten, werden sie von den schiitischen Madhāhib abgelehnt.
Der Koranismus ist eine Strömung im Islam, deren Anhänger den Koran als Quelle des Glaubens ansehen und Hadithe als theologische und rechtliche Quelle neben dem Koran ablehnen. Koranisten glauben, dass Gottes Botschaft im Koran klar und vollständig ist, und dass sie daher vollständig verstanden werden kann, ohne auf Hadithe Bezug zu nehmen.
Im Koran steht doch, dass man dem Gesandten folgen soll und seine Worte und Taten stehen nun mal in der Sunna. Nicht einmal die Definition der Fünf Säulen steht im Koran, viele andere Dinge ebenso nicht!