Aus Versehen auf Behinderten Parkplatz?
ich habe heute aus Versehen auf einem Behindertenparkplatz geparkt für etwa 3-4 Minuten und wurde dann von einem Opa angemeckert beim wegfahren.
könnte er eventuell deshalb eine Anzeige machen?
Was hätte ich dann zu befürchten?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
nichts, denn 3-4 Minuten gehen immer als "Halten zum be- und entladen bzw. ein- und aussteigen" durch
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Rein akademisch: inkorrekt!
STPO ³12 Abs. 2 Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken
Das beinhaltet sogar einen Möbeltransporter der stundenlang kontinuierlich (=ohne Pause) mit Möbeln be- oder entladen wird. Solange jederzeit ein, ggf. wechselnder, Fahrzeugführer mit zureichender Fahrerlaubnis beim Fahrzeug ist, ist des kein Parken, sondern Halten.
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Rein theoretisch könnte er es versuchen, rein praktisch wird er es wohl nicht tun.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/WECoyote/1668797714430_nmmslarge__37_0_271_271_59f922151066302ffe13123284edc919.jpg?v=1668797715000)
Ja, könnte er. Nur wird er sich die Mühe nicht machen. Sei beim nächsten Mal einfach aufmerksamer.
Nein. Ab 3 Minuten spricht man von parken. Egal was man tut.