Aus Bedarfsgemeinschaft ausziehen - Jobcenter los?


24.07.2024, 13:59

Edit: Ich hab vorhin als antwort gelesen dass ich auch Wohngeld beantragen könnte, hab ich denn das Recht dazu?

4 Antworten

Sobald du zuhause nicht mehr gemeldet bist, gehörst du auch nicht mehr in diesen Haushalt, somit wird dir auch nichts mehr angerechnet. Allerdings fallen eben für deine Eltern auch die Leistungen weg, die sie für dich bekommen haben. Im worst case ist die Wohnung dann auch zu groß und wird nicht mehr voll bezahlt.


Backzylife 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:45

Gut zu wissen, vielen lieben dank!

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Hi, die Aussage vom Jobcenter ist nicht ganz richtig, dir wird 100,- gelassen plus dann von jeden weiteren nochmal 20%, sind also mehr als nur 100,- ABER nicht die vollen 520,-

Wenn du ausziehst, und vom Jobcenter kein Geld bekommst, bist du es los. Ich find es gut, dass du von denen weg willst. Sollte dein Geld monatlich nicht reichen, kannst du Wohngeld statt Bürgergeld beantragen, das ist nicht das Jobcenter.


Backzylife 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:45

Werde ich Wohngeld beantragen können mit einem Aushilfe-Job? Oder brauche ich dafür Teilzeit? Danke dass du mir etwas Hoffnung gibst.

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Wenn Du als Kind unter 25 Jahren nicht mehr Schüler, Azubi oder Stundent bist, dann gilt der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze nicht für dich.

Dann gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, da bleiben dann je nach Höhe des Bruttoeinkommens mehr als nur die 100 Euro Grundfreibetrag.

Da kommen dann ab 100 Euro bis zur Minijobgrenze Brutto 20 % an Freibetrag dazu, ab da bis zu 1000 Euro Brutto weitere 30 % und dann noch bis 1200 Euro Brutto 10 % an Freibetrag.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.

Erst wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest, würdest Du als Kind unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern aus deren BG - Bedarfsgemeinschaft fallen.

Müsstest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom Essen usw.selber an deine Eltern zahlen oder Du ziehst aus und die Eltern melden dich ab.

Ziehst Du aber unter 25 Jahren ohne vorherigen Antrag und Bewilligung vom Jobcenter aus, ohne das Du deinen neuen höheren Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst, würde es vom Jobcenter zumindest für die Warmmiete keine Aufstockung geben.

Dann könnte nur eine Aufstockung für deinen derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 451 Euro ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres in Betracht kommen.

Es würde dann vom Bruttoeinkommen dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen berechnet und vom Nettoeinkommen abgezogen.

Also angenommen Du würdest 750 Euro Brutto verdienen und nicht nur bis zur Minijobgrenze von 538 Euro Brutto und 600 Euro Nettoeinkommen aufs Konto bekommen, dann stünde dir erst einmal der Grundfreibetrag von 100 Euro zu.

Ab 100 Euro bis 538 Euro Brutto kämen 20 % Freibetrag = 438 Euro Brutto x 20 % = 87,60 Euro dazu.

Von 538 Euro bis 750 Euro Brutto = 212 Euro Brutto x 30 % Freibetrag = 63,60 Euro dazu.

Der gesamte Freibetrag läge dann angenommen bei 251,20 Euro.

Bei angenommen 600 Euro Nettoeinkommen könnte nach Abzug des Freibetrags noch ein Anspruch auf eine Aufstockung bis auf Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt von 451 Euro bestehen.

Also 600 Euro Nettoeinkommen abzüglich 251,20 Euro Freibetrag = 348,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen.

451 Euro Regelbedarf abzüglich 348,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen = um die 102,20 Euro ungedeckter Bedarf = möglicher Anspruch auf Aufstockung vom Jobcenter.

Für das Wohngeld von der Wohngeldbehörde müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Du müsstest also soviel Nettoeinkommen haben, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann müsstest Du vom vollen derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro min.noch 80 % also um die 450 Euro zur Verfügung haben, damit Du das zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld erreichen würdest.


Backzylife 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:08

Wenn ich aber 1100Euro erspartes habe, mir eine Wohnung suche die Kaution abbezahle und die monatliche miete mit meinen 520Euro basis Job, bin ich Jobcenter los, und muss deren verblödeten Regeln nicht befolgen stimmts?

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isomatte  24.07.2024, 15:50
@Backzylife

Da reichen keine 1100 Euro an Ersparnissen, es ist die erste Miete fällig und 3 Grundmieten für die Kaution.

Auch wenn man die Kaution im Regelfall auch in 3 monatlichen Raten zahlen könnte, wirst Du mit einem Minijob keinen Vermieter finden der dir etwas vermietet.

Dazu kommt dein KK - Beitrag von monatlich um die 230 Euro, den Du unter Umständen selber zahlen müsstest, wenn Du nur einen Minijob machst und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also über der Minijobgrenze verdienen würdest und eine kostenlose Familienversicherung über ein Elternteil nicht möglich wäre.

Hast Du nicht mehr als ein Minijob, könntest Du zumindest bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres über ein Elternteil in deren Krankenversicherung über die Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.

Das Elternteil muss nur in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und nicht privat versichert sein.

In einer schulischen Ausbildung oder Studium wäre das sogar bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglich.

Wie Du das ganze dann finanziell regelst bleibt dir überlassen, sobald Du nicht mehr bei den Eltern lebst und gemeldet bist und keine Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen willst, hast Du im Regelfall auch nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun.

Es sei denn aus irgendeinem Grund käme es nach deinem Auszug zu einer Überzahlung, weil dir nach dem Auszug keine Leistungen mehr zustehen würden und laufende Leistungen aber im Voraus für den Folgemonat erbracht werden.

Dadurch könnte es unter Umständen zu einer Überzahlung und folgenden Rückforderung durch das Jobcenter kommen.

Mit den 520 Euro Erwerbseinkommen würdest Du auch das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld nicht erreichen, solltest Du dennoch einen Vermieter finden der dir etwas vermieten würde, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

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Backzylife 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:06
@isomatte

Hab eine wohnung gefunden, 600Euro Kaution und 201Euro Kaltmiete.
Passt doch dann. Und Krankenversicherung ist kostenlos da wir alle Familienversichert sind

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isomatte  24.07.2024, 16:30
@Backzylife

Im Leistungsbezug beim Jobcenter gibt es schon seit 2016 keine Familienversicherung mehr, da ist jede Person ab Vollendung des 15 Lebensjahres selber ein Mitglied einer Krankenkasse.

Familienversicherung im Leistungsbezug ist nur noch für Kinder unter 15 Jahren möglich, oder wenn das Kind selber keinen Leistungsanspruch hätte.

In deinem Fall wäre das dann zumindest bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres möglich, wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und nicht mehr als einen Minijob machen würdest.

Sonst würdest Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben und selber für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Bruttoeinkommen deine Sozialabgaben zahlen und ab über 1250 Euro Brutto dann auch Lohnsteuern.

Aber selbst wenn Du einen Vermieter gefunden hast und das mit der Krankenversicherung geklärt ist, würdest Du mit dem Einkommen durch einen Minijob nach Zahlung der Warmmiete, also inkl.kalte Nebenkosten und Heizkosten nicht mehr viel übrig haben.

Ich nehme an das die 201 Euro die Grundmiete ist, also noch kalte Nebenkosten und Heizkosten dazu kommen, dann kommst Du ganz sicher im Monat auf um die 350 Euro.

Wie willst Du denn den Monat mit ca 170 Euro ggf.weniger über die Runden kommen ?

Musst Du selber wissen, mach dein Ding und sehe was die Zeit bringt.

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Das Jobcenter ist für dich zuständig, solange du mit Bürgergeldempfängern in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Solange wird auch dein Einkommen in die Bedarfsgemeinschaft hineingerechnet. Wenn du nicht mehr zuhause wohnst, bist du aus der Nummer zumindest so lange heraus, wie du kein Mega-Einkommen hast, aus dem du für deine Eltern unterhaltspflichtig wärst.

Kleine Bemerkung am Rand, auch wenn sie in der Armut weh tut: Die Gesellschaft hat vermutlich in den letzten Jahren eine Menge Geld dafür aufgebracht, deine Familie und auch dich über Wasser zu halten. Deswegen gelten auch diese Regeln - WTF.


Backzylife 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:47

Ich weiß hat der Berater mir auch gesagt, aber meine situation ist mega scheiße weil ich halt absolut nichts dafür kann und es fühlt sich an wie eine bestrafung obwohl ich mir nur versuche mein leben aufzubauen. Nur auf schweren wege. Daher - WTF. D:

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Altersweise  24.07.2024, 15:03
@Backzylife

Es ist scheiße, in die Armut hineingeboren zu werden, denn es ist nicht gerade leicht, da herauszukommen. Von daher kann ich dir nur raten, irgendwann mal anständiges Geld zu verdienen und deinen eltern dann ab und zu - aber in bar! - etwas zuzustecken.

Und ich würde dir wünschen nie zu vergessen, wie scheiße es da unten war.

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