Aufstiegsbafög und was bis zum Bescheid?

1 Antwort

Wenn sich euer Einkommen um 15 % oder mehr Prozente ändert, muss das der Wohngeldbehörde gleich mitgeteilt und nachgewiesen werden, auch wenn es mitten im Bewilligungszeitraum wäre.

Dann wird ein möglicher weiterer Anspruch gleich und nicht erst nach Ende des Bewilligungszeitraums geprüft.

Es kann also bei weniger Einkommen ein höherer Anspruch auf Wohngeld entstehen, wenn ihr das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würdet.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und die mögliche Höhe deines Bafög - Anspruchs kannst Du auch durch einen kostenlosen Bafög - Rechner aus dem Internet prüfen lassen, dann hättest Du einen Betrag zur Eingabe beim Wohngeldrechner.

Beim Kinderzuschlag müssen Veränderungen im Einkommen im Bewilligungszeitraum nicht gemeldet werden, weil dies keinen Einfluss auf bereits bewilligte Leistungen im Bewilligungszeitraum hat.

Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen bzw.man stellt rechtzeitig vorher einen neuen Antrag, dann wird das Einkommen der letzten 6 Monate ab Ende des Bewilligungszeitraums für einen möglichen Anspruch berücksichtigt.

Also auch hier wäre dann weiterhin Kinderzuschlag möglich, dann bei weniger anrechenbarem Einkommen ggf.ein höherer Betrag, derzeit wären pro Kind und Monat max. 292 Euro möglich.

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag könnte aber nur dann weiter bestehen, wenn ihr euren Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter mit eurem anrechenbaren Einkommen + Wohngeld und Kinderzuschlag decken könntet.

Sonst würde kein Anspruch mehr auf Kinderzuschlag bestehen, dann solltet ihr einen möglichen Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter prüfen lassen, auch da findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet.

Wie alt sind denn eure Kinder, was müsst ihr an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, was verdient dein Mann Brutto und Netto und was würdest Du dann an Bafög - bekommen ?

Da könnte man erst einmal euren Gesamtbedarf der Familie unter Bürgergeld vom Jobcenter berechnen und ob ihr dann das zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld erreichen würdet und ggf.auch weiter Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen würde, oder ob ihr gleich Bürgergeld beantragen könntet.