Aufsichtspflicht Kinderpflegerin
ich arbeite seid 24 Jahren als Kinderpflegerin in einer Kita seid neustem darf ich nun nicht mehr allein mit Auszubildenen allein arbeiten weil die Aufsichtspflicht nicht von mir übernommen werden darf . Stimmt das und wo finde ich diese Gesetzesvorlagen
2 Antworten
Hallo Heikrauschen,
hier kannst du aktuelle Informationen bekommen: https://www.weilbach.de/index.php?c=hcpg&p=83.
Ansonsten frage mal bei der ARGE nach.
Alles Gute!
Soweit ich das weiss gibt es da gar keine genauen Gesetzesvorschriften .
Hatte da im Bfd eine Weiterbildung wo uns das erläutert wurde.
Also es obliegt der Gl ob sie dich alllein lässt was aber wenn du Kipfl
bist schon komisch ist und Sie das schon so lange machen .